Listenhunde
Im Kanton Aargau sind folgende Rassen und deren Mischlinge bewilligungspflichtig:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Rottweiler
Zu den typischen Mischlingen dieser Rassen gehören z.B. American Bully und Exotic Bully, welche damit ebenfalls bewilligungspflichtig sind.
Ist sich ein Hundehalter / eine Hundehalterin nicht sicher, ob sein/ihr Hund zu den oben genannten Rassen gehört, muss er/sie sich beim Veterinärdienst melden.
Eine Halteberechtigung muss vor der Anschaffung des Hundes beantragt und gutgeheissen werden.
Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Halteberechtigung beantragen wollen, finden Sie auf dem Smart Service Portal.
Listenhunde, die zu Besuch im Kanton Aargau sind, müssen an der Leine geführt werden (Leinenpflicht). Bei Spaziergängen mit mehreren Hunden, muss eine Person nur für den Listenhund verantwortlich sein (Einzelführpflicht).