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Veterinärdienst

Import / Export

Weltweite Mobilität hat ihren Preis. Globaler Handel mit tierischen Produkten und eine grosse Mobilität von Menschen und Tieren hat die Gefahr der Verschleppung von Seuchen erhöht. So sind regionale und meist begrenzte Tierseuchen fern der Heimat zu einer reellen Dauerbedrohung für unser Land geworden, die ständig im Auge zu behalten und im Falle einer Einschleppung schnellstmöglich zu bekämpfen ist.

Der kantonale Veterinärdienst hat im Auftrag des Bundes die Aufgabe, bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von lebenden Tieren und Tierprodukten dafür zu sorgen, dass die bundesrechtlichen Bestimmungen jederzeit eingehalten werden und ist für deren Vollzug und Überwachung mitverantwortlich. Durch den zunehmenden Abbau der Grenzen zum Ausland aufgrund der bilateralen Verträge werden den Kantonen vermehrt Vollzugs- und Überwachungsaufgaben übertragen (Inlandkontrollen).

Pferdeexport

Hinweis an die Fahrer/innen bei Pferde-Exporten:

Sie werden von uns als registrierter Transporteur oder registrierte Transporteurin im TRACES NT erfasst. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einer tierschutzrechtlichen Transportbewilligung, der sogenannten Bewilligung Typ 1 (für Transporte unter 8 Stunden) oder der Bewilligung Typ 2 (für Transporte über 8 Stunden). Es liegt in Ihrer Verantwortung, im Ausland rechtzeitig vor dem Transport abzuklären, ob eine tierschutzrechtliche Bewilligung nötig ist. Bewilligungsgesuche dazu sind uns zwei Wochen vor Abfahrt einzureichen und setzen eine entsprechende Ausbildung voraus (Kursangebote beim Schweizerischen Viehhändlerverband).

Für Tiertransporte in der EU gilt grundsätzlich die Verordnung (EG) 1/2005 des Rats der Europäischen Union vom 22. Dezember 2004.

Ablauf Pferdeexport

Der Exporteur oder die Exporteurin meldet den geplanten Pferdeexport beim Veterinärdienst mit untenstehendem "Formular für den Export von Pferden und anderen Equiden" so früh wie möglich, mindestens jedoch fünf Arbeitstage vor der geplanten Abfahrt, an. Zu beachten sind dabei die ergänzenden Hinweise auf dem Gesuchformular. Für Exporte mit mehr als fünf Pferden kann das Zusatzdokument verwendet werden. Nur vollständige Gesuche werden bearbeitet.

Exportkontrolle vor Ort

Der Exportauftrag wird intern an eine Amtstierärztin oder einen Amtstierarzt (ATA) weitergeleitet. Der ATA meldet sich nach Erhalt des Auftrags beim jeweiligen Exporteur für einen Termin im Stall, da das Pferd innerhalb von 48 Stunden vor der Abfahrt klinisch untersucht werden muss. Für die Untersuchung im Stall sind Pferd und Pferdepass bereitzuhalten. Der ATA kontrolliert das Pferd auf Anzeichen von Krankheiten, stellt Fragen zum Gesundheitszustand im Stall und lässt sich das Pferd ein paar Schritte vorführen. Gibt es keine Auffälligkeiten, wird das TRACES-Zeugnis vor Ort übergeben und die Kosten in Bargeld oder per Twint eingezogen.

Export mit Vorzeugnis

Für Exporte in die EU, Island und Norwegen (keine Drittländer) ist ebenfalls ein Export basierend auf einem privattierärztlichen Vorzeugnis möglich. Dabei macht der Privattierarzt/ die Privattierärztin die klinische Untersuchung vor Ort und füllt ein Vorzeugnis aus. Der Tierhaltende sendet dieses Vorzeugnis an den Veterinärdienst und erhält das TRACES-Zeugnis anschliessend per Mail.

Der Ablauf im Detail:

  • Der Tierhaltende hat im "Formular für den Export von Pferden und anderen Equiden" unter Punkt 7 angewählt, dass der Export mit einem Vorzeugnis abgewickelt wird.
  • Der Tierhaltende organisiert die tierärztliche Kontrolle selbständig mit der für die Tierhaltung zuständigen Tierarztpraxis.
  • Der Privattierarzt/ die Privattierärztin untersucht das Pferd 48 Stunden vor der Abfahrt klinisch und lässt sich den Pferdepass zeigen. Für Exporte am Montag ist das Tier am vorgängigen Freitagmorgen zu untersuchen. Frühere Untersuchungen sind nicht erlaubt.
  • Der Privattierarzt/ die Privattierärztin füllt das Vorzeugnis für den Export vollständig aus.
  • Der Tierhaltende sendet das Vorzeugnis spätestens bis um 12 Uhr am Tag (Arbeitstag) vor der Abfahrt als Scan oder Foto per Mail an veterinaerdienst@ag.ch . Für Exporte am Montag muss das Vorzeugnis am vorgängigen Freitagmittag beim Veterinärdienst eingehen. Wird das Vorzeugnis zu spät eingereicht, kann der Export nicht garantiert werden.
  • Das TRACES-Zeugnis wird dem Tierhaltenden bis wenige Stunden vor der Abfahrt per Mail zugestellt.
  • Das zugestellte TRACES ist elektronisch unterschrieben, eine unterzeichnete Papierversion ist nicht nötig. Wir empfehlen jedoch, das Zeugnis vorsichthalber auszudrucken und beim Export mit dem Pferd mitzuführen.

Das TRACES-Zeugnis ist dabei nur für die im Zeugnis angegebene Reiseroute gültig (von "A nach B"), wobei ab Abreise bis zum Bestimmungsort maximal 10 Tage vergehen dürfen. Für die Rückreise ist in jedem Fall ein neues TRACES-Zeugnis nötig, auch wenn die Rückreise nur kurze Zeit später erfolgt. Alternativ kann ein Validierungsabzeichen beantragt werden (s. Informationen unten).

Vorzeugnis (PDF, 131 KB)

Drittlandexporte

Da Drittlandexporte in der Regel aufwändiger sind und mehr Vorabklärungen benötigen, sind diese mit dem "Formular für den Export von Pferden und anderen Equiden" 10 Arbeitstage vor Abfahrt zu melden. Sie werden nach effektivem Zeitaufwand zu Fr. 140.- pro Stunde verrechnet. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Exporteurs abzuklären, welches Zeugnis und welche Untersuchungen für den Export nötig sind. Das Zeugnis ist dem ATA ausgedruckt und soweit möglich vorausgefüllt zur Verfügung zu stellen. Wird das Pferd für die Reise durch EU-Länder transportiert (Strassenweg), braucht es zusätzlich ein TRACES Zeugnis bis zum EU-Austrittsort.

Kosten

Pferdeexporte werden per 1. Januar 2025 wie folgt verrechnet:

-> TRACES-Zeugnis für ein Pferd inkl. Kontrolle vor Ort: Fr. 180.–

  • Für jedes weitere Pferd auf gleichem TRACES-Zeugnis: Fr. 25.–
  • Für jedes weitere Pferd am gleichen Ort auf neuem TRACES-Zeugnis: Fr. 45.–

-> TRACES-Zeugnis für ein Pferd ohne Besuch vor Ort (Export mit Vorzeugnis): Fr. 75.–

  • Für jedes weitere Pferd auf gleichem TRACES-Zeugnis ohne Besuch: Fr. 20.–

-> Spezialfälle (z.B. Drittlandexporte) nach effektivem Zeitaufwand zu Fr. 140.- pro Stunde

-> Validierungsabzeichen: Fr. 50.-

-> Expresszuschlag (Anmeldung weniger als 5 Arbeitstage vor Abfahrt bzw. bei Drittlandexporten 10 Arbeitstage) gemäss kantonaler Vorgabe: Fr. 100.-

Bei kurzfristigen Anmeldungen kann der Export nicht gewährleistet werden.

Durch die Preisanpassungen können Pferdeexporte mehrheitlich kostendeckend abgewickelt werden.

Validierungsabzeichen

Hat das Pferd ein Validierungsabzeichen im Pferdepass, können TRACES-Zeugnisse ausgestellt werden, die für 30 Tage gelten, d.h. ab Ausstellungsdatum kann das Pferd während 30 Tagen im gemeinsamen Veterinärraum EU, Norwegen, Nordirland und Schweiz beliebig oft reisen. Innerhalb dieser 30 Tage braucht es auch keine neuen TRACES-Zeugnisse für die Rückreise in die Schweiz. Das Validierungsabzeichen gilt jeweils für ein Pferd in einem bestimmten Stall und ist grundsätzlich vier Jahre gültig. Es erlischt allerdings, wenn das Pferd in der Schweiz dauerhaft in einen anderen Stall verstellt wird. Um ein Validierungsabzeichen zu beantragen, ist dem Veterinärdienst das ausgefüllte "Antragsformular für Validierungsabzeichen Equiden" einzureichen.

Weitere Details sind dem Antragsformular (PDF, 97 KB) zu entnehmen.

Export von Heimtieren in Drittstaaten

Beglaubigung für Reisen mit Heimtieren in Drittstaaten

Bei einer Ausreise aus der Schweiz in Drittstaaten sind grundsätzlich die Bestimmungen des Ziellandes zu beachten. Es liegt in der Verantwortung des Exporteurs, sich bei der Botschaft, einem Konsulat oder den Veterinärbehörden des Bestimmungslandes über alle notwendigen Dokumente, Garantien und Bestimmungen zu informieren. Der Veterinärdienst übernimmt dabei die Beglaubigung der Exportdokumente.

Mit untenstehendem Formular kann der Export von Heimtieren beim kantonalen Veterinärdienst gemeldet und ein Termin für die Beglaubigung ersucht werden.

Anmeldungen werden nur während den ordentlichen Öffnungszeiten bearbeitet (Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr). Das Tier selbst muss i.d.R. nicht mitgebracht werden, ausser dies ist in den Exportdokumenten explizit vorgeschrieben.

Formular für den Export von Heimtieren in Drittstaaten (Beglaubigung)

Weiterführende Informationen

BLV-Hilfe zu Reisen mit Heimtieren

Reise Check Hunde/Katzen

Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen BLV