Import / Export
Weltweite Mobilität hat ihren Preis. Globaler Handel mit tierischen Produkten und eine grosse Mobilität von Menschen und Tieren hat die Gefahr der Verschleppung von Seuchen erhöht. So sind regionale und meist begrenzte Tierseuchen fern der Heimat zu einer reellen Dauerbedrohung für unser Land geworden, die ständig im Auge zu behalten und im Falle einer Einschleppung schnellstmöglich zu bekämpfen ist.
Der kantonale Veterinärdienst hat im Auftrag des Bundes die Aufgabe, bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von lebenden Tieren und Tierprodukten dafür zu sorgen, dass die bundesrechtlichen Bestimmungen jederzeit eingehalten werden und ist für deren Vollzug und Überwachung mitverantwortlich. Durch den zunehmenden Abbau der Grenzen zum Ausland aufgrund der bilateralen Verträge werden den Kantonen vermehrt Vollzugs- und Überwachungsaufgaben übertragen (Inlandkontrollen).
Pferdeexport
Hinweis an die Fahrer/innen bei Pferde-Exporten:
Sie werden von uns als registrierter Transporteur oder registrierte Transporteurin im TRACES NT erfasst. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einer tierschutzrechtlichen Transportbewilligung, der sogenannten Bewilligung Typ 1 (für Transporte unter 8 Stunden) oder der Bewilligung Typ 2 (für Transporte über 8 Stunden). Es liegt in Ihrer Verantwortung, im Ausland rechtzeitig vor dem Transport abzuklären, ob eine tierschutzrechtliche Bewilligung nötig ist. Bewilligungsgesuche dazu sind uns zwei Wochen vor Abfahrt einzureichen und setzen eine entsprechende Ausbildung voraus (Kursangebote beim Schweizerischen Viehhändlerverband).
Für Tiertransporte in der EU gilt grundsätzlich die Verordnung (EG) 1/2005 des Rats der Europäischen Union vom 22. Dezember 2004.
Ablauf
Der Exporteur oder die Exporteurin meldet den geplanten Pferdeexport beim Veterinärdienst mit untenstehendem "Formular für den Export von Pferden und anderen Equiden" so früh wie möglich, mindestens jedoch fünf Arbeitstage vor der geplanten Abfahrt, an. Zu beachten sind dabei die ergänzenden Hinweise auf dem Gesuchformular. Für Exporte mit mehr als fünf Pferden kann das Zusatzdokument verwendet werden. Ist das Gesuch vollständig, wird dies intern an eine Amtstierärztin oder einen Amtstierarzt (ATA) weitergeleitet.
Die oder der ATA meldet sich nach Erhalt des Auftrags beim jeweiligen Exporteur für einen Termin im Stall, da das Pferd innerhalb von 48 Stunden vor der Abfahrt klinisch untersucht werden muss. Für die Untersuchung im Stall sind Pferd und Pferdepass bereitzuhalten. Die oder der ATA kontrolliert das Pferd auf Anzeichen von Krankheiten, stellt Fragen zum Gesundheitszustand im Stall und lässt sich das Pferd ein paar Schritte vorführen. Gibt es keine Auffälligkeiten, wird das TRACES-Zeugnis vor Ort übergeben und die Kosten in Bargeld eingezogen.
Das TRACES-Zeugnis ist dabei nur für die im Zeugnis angegebene Reiseroute gültig (von "A nach B"), wobei ab Abreise bis zum Bestimmungsort maximal 10 Tage vergehen dürfen. Für die Rückreise ist in jedem Fall ein neues TRACES-Zeugnis nötig, auch wenn die Rückreise nur kurze Zeit später erfolgt. Alternativ kann ein Validierungsabzeichen beantragt werden (s. Informationen unten).
- Formular für den Export von Pferden und anderen Equiden
- Pferde-Export Zusatzblatt (PDF, 2 Seiten, 200 KB)
Kosten
Die Exportkosten betragen pro Pferd Fr. 80.- (gemäss § 11a Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz vom 10.06.1991).
Für Gesuchsformulare, die kurzfristig, also weniger als fünf Arbeitstage vor Abfahrt, beim Veterinärdienst eintreffen, kommt ein Expresszuschlag von Fr. 75.- hinzu. Bei kurzfristigen Anmeldungen kann der Export nicht gewährleistet werden.
Validierungsabzeichen
Hat das Pferd ein Validierungsabzeichen im Pferdepass, können TRACES-Zeugnisse ausgestellt werden, die für 30 Tage gelten, d.h. ab Ausstellungsdatum kann das Pferd während 30 Tagen im gemeinsamen Veterinärraum EU, Norwegen, Nordirland und Schweiz beliebig oft reisen. Innerhalb dieser 30 Tage braucht es auch keine neuen TRACES-Zeugnisse für die Rückreise in die Schweiz. Das Validierungsabzeichen gilt jeweils für ein Pferd in einem bestimmten Stall und ist grundsätzlich vier Jahre gültig. Es erlischt allerdings, wenn das Pferd in der Schweiz dauerhaft in einen anderen Stall verstellt wird. Um ein Validierungsabzeichen zu beantragen, ist dem Veterinärdienst das ausgefüllte "Antragsformular für Validierungsabzeichen Equiden" einzureichen. Weitere Details sind dem Antragsformular zu entnehmen.
- Gesuchsformular Bewilligung Internationaler Tiertransport Typ1 Typ2 (PDF, 2 Seiten, 22 KB)
- Anmeldeformular für die Registrierung in TRACES (RTF, 2 Seiten, 2,5 MB)
- Export von Tieren und Tierprodukten in die EU
- Ausfuhr, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
- Einfuhr Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
- Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
- IATA: Live Animals Regulations