Tierkörper-Entsorgung
Die Entsorgung von Kadavern und tierischen Abfällen wird durch den kantonalen Veterinärdienst überwacht, da von solchen Abfällen eine erhebliche Gefahr der Verschleppung von gefährlichen Krankheitserregern ausgehen kann. Die Entsorgung ist umfassend in der eidgenössischen Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) geregelt. Zusätzliche Regelungen finden sich in der Kantonalen Tierseuchengesetzgebung.
Tote Tiere bis 200 kg Körpergewicht müssen in den lokalen Sammelstellen der Gemeinden deponiert werden.
Grosstiere über 200 kg müssen zwingend durch die Entsorgungsfirma GZM AG in Lyss direkt ab Hof abgeholt werden. Die Zufahrt für den Lastwagen muss gewährleistet sein, tote Tiere sind ausserhalb des Stalles bereitzustellen. Metallteile (Hufeisen, Nasenringe etc.) sind vorgängig zu entfernen. Ohrmarken dagegen sollen zwecks Identifizierung am Tier belassen werden.
- Abholdienst GZM AG, Lyss
032 387 47 87 (Montag bis Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr, Freitag 08:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr)
032 384 33 33 (Pikettdienst für Notfälle ausserhalb der Bürozeiten)
Auf Privatgrund vergraben werden dürfen einzelne kleine Haustiere bis zu einem Gewicht von 10 kg. Für die Kremation von kleinen Heimtieren stehen im Kanton Aargau zwei Tierkrematorien zur Verfügung:
- Tierkrematorium Seon AG
Birren 25
5703 Seon
- Tierkrematorium Schafisheim
Alte Seonerstrasse 26
5503 Schafisheim
- Tierkörperentsorgung in den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinden und Städte (PDF, 1 Seite, 123 KB)
- Gesuchsformular Entsorgung tierischer Nebenprodukte (TNP)