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Tierseuchen

Rücklage Tiergesundheit

Jährlich zahlen der Kanton, private Tierhaltende sowie Viehhandelsunternehmen in die sogenannte "Rücklage Tiergesundheit" ein. Alle Gelder, welche in die Rücklage fliessen, sind zweckgebunden und werden ausschliesslich für die Seuchenbekämpfung ausgegeben.

Der Tierhalterbeitrag ist jährlich zu bezahlen. Der Regierungsrat legt den jeweiligen Beitrag nach den aktuellen Aufwendungen der Rücklage fest. Für das Jahr 2024 liegt der Beitrag bei Fr. 5.– pro Grossvieheinheit (GVE). Der Mindestbeitrag pro Tierhalterin oder Tierhalter beträgt Fr. 20.–. Dieser Mindestbeitrag kann nicht reduziert werden. Bei Pensionspferden ist es möglich, den Beitrag an die Pferdeeigentümer weiter zu verrechnen. In Fischzuchten wird ein Beitrag von Fr. 2.– pro
100 kg Fisch eingezogen.

Der Kanton trägt jährlich 50 Prozent des Aufwands für die Seuchenbekämpfung, die Tierhaltenden sowie die Viehhandelsunternehmen gemeinsam die restlichen 50 Prozent.

Der Beitrag wird mittels Rechnung bis Ende des Jahres eingezogen. Bei Betrieben, welche Direktzahlungen beziehen, wird der zu leistende Tierseuchenfondsbeitrag mit den Direktzahlungen verrechnet.

Informationen betreffend die kantonale Rücklage Tiergesundheit finden Sie im Merkblatt Tierseuchenfonds 2024 (PDF, 83 KB)