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Tiergesundheit

Tierseuchen

Eine der Kernaufgaben des Veterinärdiensts ist die Bekämpfung von Tierseuchen. Dazu gehören Prävention und Überwachung genauso wie die Bekämpfung eines Ausbruchs.

Der Ausbruch einer Tierseuche kann – bei nicht fachgerechter Bekämpfung – immense volkswirtschaftliche Schäden hervorrufen und der Exportwirtschaft nachhaltig schaden. Einige der Tierseuchen können durch direkten Kontakt auf Menschen übertragen werden; es sind dies beispielsweise Tuberkulose, Tollwut oder Chlamydiose der Vögel. Andere wiederum werden indirekt über tierische Produkte wie Fleisch oder Milch übertragen. Dazu gehören die Brucellosen und Salmonellosen oder die Maul- und Klauenseuche und die Schweinepest.

Es gehört zu den Kernaufgaben der Veterinärdienste auf Bundes- und Kantonsebene, Tierbestände sowie Menschen durch geeignete prophylaktische Massnahmen vor Tierseuchen zu schützen und im Ernstfall derart einzugreifen, dass sie sich nicht ausbreiten können.

Gemäss Tierseuchengesetz sind Tierseuchen übertragbare Krankheiten, die entweder staatlich bekämpft oder überwacht werden. Je nach Zweck der staatlichen Massnahmen werden sie in der Tierseuchenverordnung in eine von vier Kategorien eingeteilt.

Übersicht zu den Tierseuchen (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärdienst)

Erfassung Hobbynutztierhaltung

Bricht eine Tierseuche aus, muss der Kanton alle Tierhalterinnen und Tierhalter über entsprechende Massnahmen informieren können. Aus diesem Grund müssen Aargauerinnen und Aargauer, die eine Tierhaltung als Hobby betreiben (="Hobbytierhaltung"), diese über untenstehende Formulare registrieren, aktualisieren oder gegenbenenfalls abmelden. Mit der Registrierung Ihrer Hobbytierhaltung tragen Sie aktiv zur Bekämpfung von Seuchen und hochansteckenden Krankheiten bei.

Formular Neuaufnahme einer Tierhaltung

Formular An- oder Abmeldung von Tiergattungen

Formular Aufgabe der Tierhaltung