Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die für Menschen nicht gefährlich ist. Infizierte Schweine und Wildschweine sterben jedoch meist innert weniger Tage. Die Symptome sind unspezifisch, z. B. Fieber, Leistungsrückgang und plötzliche Todesfälle. Bei vermehrten Abgängen von Schweinen sollte eine Infektion sicherheitshalber durch eine Laboruntersuchung ausgeschlossen werden.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich seit 2007 von Georgien über Osteuropa nach Westen ausgebreitet. 2020 hat die ASP Deutschland erreicht und 2022 auch Italien. Daher wird das Risiko einer Einschleppung in die Schweiz als "hoch" eingestuft. In der Schweiz ist deshalb erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten.
Die wichtigsten Informationen zur ASP sind auf dieser Seite zusammengefasst:
Ausbreitung der ASP
Der erste Fall des aktuellen Ausbruchsgeschehens wurde 2007 in Georgien festgestellt. Seither hat sich die ASP langsam, aber beständig nach Westen ausgebreitet:
- 2012: Erste Fälle in der Ukraine
- 2014: Erste Fälle in der EU (Polen, Estland, Lettland, Litauen)
- 2018: Erste Fälle in Belgien (erfolgreich eingedämmt)
- 2020: Erste Fälle in Deutschland (Grenze zu Polen)
- 2022: Erste Fälle in Italien (Norditalien, ca. 100 km von der Schweizer Grenze)
- 2022: Einzelner Ausbruch bei Hausschweinen im Süden Deutschlands (ca. 50 km von Basel)
Detaillierte Karten und eine Video-Animation der Ausbreitung in Europa sind auf der Webseite des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) verfügbar.
ASP-Karten des FLI
Was tun?
Alle (Privat-)Personen
- Es wird dringend empfohlen, darauf zu verzichten, Schweinefleischprodukte aus betroffenen Ländern in die Schweiz mitzubringen.
- Speisereste sollen grundsätzlich nur in geschlossenen Müllbehältern (z. B. bei Picknickplätzen oder Raststätten) und niemals in der freien Natur entsorgt werden.
Schweine-Haltende
- Schweinebetriebe können das Ansteckungsrisiko für ASP stark reduzieren, indem sie grundlegende Biosicherheitsmassnahmen einhalten:
- Keine Speisereste an Schweine verfüttern
- Zutrittskontrolle für betriebsfremde Personen
- Hygiene-Schleuse: Hände waschen sowie Kleider und Stiefel beim Betreten des Stalls wechseln
- Auslauf doppelt einzäunen, um Kontakt mit Wildschweinen zu verhindern
- Futter und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern
- Schulen Sie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs!
- Bei fieberhaften Erkrankungen sollte die Tierärztin oder der Tierarzt beigezogen werden: Diese können eine Ausschlussuntersuchung einleiten (siehe unten).
Früherkennung
Hausschweine
Wer Schweine hält, sollte bei unklaren Symptomen unbedingt Rücksprache mit der Tierärztin oder dem Tierarzt halten. Mit der Ausschlussuntersuchung steht eine einfache Möglichkeit zur Verfügung, um auch bei unklaren Symptomen sicherzugehen, dass es sich nicht um ASP handelt. Die Kosten für die diagnostische Untersuchung übernimmt der Bund.
Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Wildschweine
Schweizweit sollte jedes tot aufgefundene, krank geschossene oder verunfallte Wildschwein auf ASP untersucht werden. Dadurch soll ein allfälliger erster Fall möglichst schnell entdeckt werden. Die aktuellen Untersuchungszahlen sowie weitere Informationen & Details finden Sie auf der Webseite des BLV:
Nationales Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein
ASP-Probenahmesets für Jägerinnen und Jäger können direkt beim Veterinärdienst Aargau bestellt werden.
Ausschlussuntersuchung
Bei unklaren Bestandesproblemen mit ASP-ähnlicher Symptomatik (hohes Fieber, plötzliche Todesfälle, Kümmern, Apathie, Durchfall, Aborte oder Einbussen der Mastleistung) können Bestandestierärztinnen und -tierärzte nach Rücksprache mit dem Institut für Virologie und Immunologie (IVI) zur Abklärung Proben für eine Ausschlussuntersuchung untersuchen lassen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden. Die Kosten für die diagnostische Untersuchung übernimmt der Bund.
Fachinformation des BLV: Ausschlussuntersuchung ASP (PDF, 1 Seite, 122 KB)
Weitere Informationen: Webseite des BLV zur Ausschlussuntersuchung
Vorgehen siehe auch Vademecum auf der Website des IVI: Webseite des IVI