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Tierseuchen

Moderhinke

Die Moderhinke ist eine ansteckende, schmerzhafte Klauenerkrankung, die ungefähr in jeder vierten Schweizer Schafherde vorkommt.

Aktuell

Ab dem 1. Juni 2024 darf nicht mehr gegen Moderhinke geimpft werden (TSV, Art. 229f)

Die Moderhinke ist eine ansteckende, schmerzhafte Klauenerkrankung, die ungefähr in jeder vierten Schweizer Schafherde vorkommt.


Am 1. Oktober 2024 startet das nationale Moderhinke-Bekämpfungsprogramm. Innerhalb von fünf Jahren soll das Vorkommen der Moderhinke auf weniger als 1% betroffene Schafhaltungen reduziert werden.

Das Programm wird von den Kantonen organisiert und vom Bund national koordiniert.

Ablauf des Bekämpfungsprogrammes

  • Jährlich werden alle Schafherden jeweils vom 1. Oktober bis 31. März mit Tupferproben aus dem Zwischenklauenspalt untersucht.
  • Die Probenahme wird durch vom Veterinärdienst beauftragte Kontrollpersonen organisiert.
  • Schafhalterinnen und Schafhalter mit Moderhinke-positiven Herden müssen ihre Herden sanieren. Nach der Sanierung werden erneut Tupferproben untersucht.
  • Moderhinke-positive Schafhaltungen werden für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit Moderhinke-negativem Resultat vorliegt.
  • Schafhaltungen, die am 31. März 2025 nicht getestet sind, werden für den Tierverkehr gesperrt.

Weitere Informationen können Sie unserem Informationsbrief (PDF, 2 Seiten, 135 KB) entnehmen.


Präsentation für Schafhaltende (PDF, 29 Seiten, 1,7 MB)

Auf einen Blick - Schweizweite Bekämpfung (PDF, 3 Seiten, 890 KB)

Schafhaltung anmelden und Schafe in der Tierverkehrsdatenbank melden

Jede Schafhaltung muss bei der Landwirtschaft Aargau angemeldet werden, das gilt auch für Hobbyhaltungen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular zur Neuaufnahme einer Tierhaltung unter folgendem Link:

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst

Melden Sie alle Geburten sowie alle Zu- und Abgänge in der Tierverkehrsdatenbank (TVD): www.agate.ch

FAQ

Sind Hobbyhaltungen auch von den Massnahmen betroffen?

Alle Berufs- und Hobbyhaltungen in der Schweiz und in Liechtenstein, die Schafe halten, müssen unabhängig vom Gesundheitsstatus ihrer Herde auf Moderhinke getestet werden.

Wie läuft die Beprobung ab?

Schafhaltende werden von Kontrollpersonen (Tierärztinnen/Tierärzte oder nicht-tierärztliche Probenehmende) des Veterinärdienstes kontaktiert und vereinbaren einen Termin für die Probenahme. Bei der Probenahme müssen der Kontrollperson alle Schafe präsentiert werden und diese bestimmt, welche Tiere beprobt werden (10-30 Tiere, abhängig von der Herdengrösse). Die Schafhalterinnen und Schafhalter sind für das Einfangen und Fixieren der ausgewählten Schafe für die Probenahme verantwortlich.

Wie häufig finden die Beprobungen statt?

Jeder Betrieb wird jährlich auf das Moderhinke-Bakterium beprobt. Dies findet unabhängig vom Ergebnis des vorherigen Jahres statt. Die Beprobung findet jedes Jahr zwischen 1. Oktober und 31. März statt. Das Bekämpfungsprogramm ist auf fünf Jahre ausgelegt. Wurde ein Betrieb positiv getestet, findet nach der Sanierung eine Nachkontrolle statt. Die Kosten der ersten Nachkontrolle werden vom Kanton übernommen.

Was bedeutet eine einfache Sperre 1. Grades

Falls das Ergebnis der Beprobung positiv ausfällt, wird eine Sperre 1. Grades verfügt. In der Tierverkehrsdatenbank (TVD) ist dieser als "gesperrt" sichtbar. Die Sperre dient dazu, die Verschleppung der Moderhinke in andere Schafhaltungen zu verhindern. Die Sperre 1. Grades bedeutet für den betroffen Betrieb, dass keine Tiere in eine andere Tierhaltung (also auch keine Märkte, Ausstellungen, Sömmerung oder Wanderherden) verbracht werden dürfen. Darüber hinaus dürfen keine neuen Tiere eingestallt werden (auch keine Widder). Der einzig erlaubte Tierverkehr ist die direkte Zuführung zu einem Schlachtbetrieb. Das Missachten dieser Vorschriften kann eine Strafanzeige zur Folge haben.

Wie werden infizierte Betriebe saniert?

Die Sanierung basiert auf einem korrekten Klauenschnitt, wiederholten Klauenbädern und Massnahmen, um zu verhindern, dass sich genesene Tiere wieder anstecken (Hygiene beim Klauenschneiden, Entsorgung von Klauenschnitt über Kehricht, saubere und trockene Einstreu, saubere Weide und Treibwege, Abtrennung erkrankter Tiere). Für die Sanierung müssen mindestens 2 Monate eingeplant werden.

Welche Produkte können für die Sanierung verwendet werden?

Desintec® Hoofcare Special D ist aktuell in der Schweiz das einzige Produkt für Klauenbäder, das als Biozid zugelassen und dessen Wirksamkeit gegen Moderhinke wissenschaftlich belegt ist.

Ist Desintec Hoofcare Special D auch bei niedrigen Temperaturen wirksam?

Antwort vom Hersteller:

Bei sachgemäßer Anwendung in der Praxis kann bei Desintec Hoofcare special D ein „Kältefehler“ ausgeschlossen werden.

Egal ob im Durchlauf oder in der Sprühanwendung: die eingesetzte Gebrauchslösung ist und muss ja flüssig sein, also ist die Flüssigkeit stets >0°C (in der Praxis geht man von mindestens +5°C aus, eher mehr.)

Das Schaf hat ebenfalls eine Eigentemperatur von mindestens 36 Grad. Die Gebrauchslösung inkl. Produkt (Einsatzkonzentration ist ja gering) zeigt daher kein Problem bei Kälte.

Bei starkem Frost sollte das Produkt nicht angewendet werden, da der Austrag aus dem Klauenbad evtl. frieren könnte und die Tiere auf der Eisfläche ausrutschen könnten.

Das Produkt im Konzentrat (also im Gebinde) sollte nicht unter 0°C bzw. Minustemperaturen gelagert werden. Das gilt bei allen flüssigen Produkten, welche auf dem Betrieb zum Einsatz kommen (egal ob Futterzusätze oder andere Chemikalien). Das gilt neben der Lagerung vor allem auch beim Transport (nicht bei Minusgraden über Nacht in einem Fahrzeug lagern).

Müssen Ziegen auch behandelt werden?

Ziegen mit Kontakt zu infizierten Schafen können asymptomatische Überträger von D. nodosus sein und somit den Erfolg der Sanierung von Schafen gefährden, wenn diese beiden Tierarten zusammen gehalten werden. Die Ziegen sollten daher in alle Aspekte der Sanierung (Klauenpflege, Tupferprobe und Klauenbad,Biosicherheitsmassnahmen) einbezogen werden.

Wie lange ist der Erreger auf der Weide ansteckend?

Der Erreger überlebt in verschiedenen Umgebungen unterschiedlich lange, im Boden bis zu 24 Tage. Daher wird empfohlen die Weidefläche vier Wochen nicht zu nutzen. Im abgeschnittenen Klauenhorn überlebt der Erreger hingegen mehrere Monate, daher ist es wichtig das abgeschnittene Horn nicht über den Miststock, sondern via Hauskehricht zu entsorgen.

Wie wird das Bekämpfungsprogramm finanziert?

Die Schafhaltenden bezahlen je nach Herdengrösse eine Abgabe von CHF 30.- bis 90.- pro Herde und Jahr. Damit wird ein Teil der Laborkosten finanziert. Die restlichen Kosten werden vom Kanton übernommen. Kosten, die bei einer Sanierung anfallen (Klauenbad, Beratung), trägt die Schafhalterin oder der Schafhalter

Wie sind die RAUS-Beiträge während der Sanierung geregelt?

Bei einer Sperre 1. Grades müssen die Tiere auf dem Betrieb bleiben, müssen aber nicht zwingend im Stall gehalten werden. Die Tiere können die Weide bzw. den Auslauf weiterhin nutzen. Damit können auch die Anforderungen and die RAUS-Beiträge weiterhin eingehalten werden und diese weiterhin ausgerichtet werden.

Falls aufgrund der Sperrung kurzfristig die Anforderung an RAUS nicht erfüllt werden, dann der Kanton gemäss DZV Artikel 107 Absatz 2 auf eine Kürzung der RAUS-Beiträge verzichten. Die Kantone regeln das Verfahren.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Im Dokument "Häufige Fragen (FAQ) zur schweizweiten Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen – für Schafhaltende" finden Sie weitere Antworten auf häufige Fragen. FAQ (PDF, 550 KB)

Zusätzliches Wissen rund um die Moderhinke wird durch die Universität Bern (Link) und den Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer ( Link) vermittelt.

Bei Fragen rund um die Koordination und den Vollzug des Bekämpfungsprogramms gibt der kantonale Veterinärdienst Aargau gerne Auskunft (062 835 29 70 / veterinaerdienst@ag.ch )