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Tierseuchen

Moderhinke

Die Moderhinke ist eine ansteckende, schmerzhafte Klauenerkrankung, die ungefähr in jeder vierten Schweizer Schafherde vorkommt.

Aktuell

Ab dem 1. Juni 2024 darf nicht mehr gegen Moderhinke geimpft werden (TSV, Art. 229f)

Der Veterinärdienst organisiert in Zusammenarbeit mit dem Aargauischen Schafzuchtverein (ASV) zwei Informationsveranstaltungen für Schafhaltende zum Moderhinke-Bekämpfungsprogramm. Diese finden am 15. Juli 2024 und am 22. August 2024, jeweils um 19.30 Uhr, am Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg statt.

Die Moderhinke ist eine ansteckende, schmerzhafte Klauenerkrankung, die ungefähr in jeder vierten Schweizer Schafherde vorkommt.


Am 1. Oktober 2024 startet das nationale Moderhinke-Bekämpfungsprogramm. Innerhalb von fünf Jahren soll das Vorkommen der Moderhinke auf weniger als 1% betroffene Schafhaltungen reduziert werden.

Das Programm wird von den Kantonen organisiert und vom Bund national koordiniert.

Ablauf des Bekämpfungsprogrammes

  • Jährlich werden alle Schafherden jeweils vom 1. Oktober bis 31. März mit Tupferproben aus dem Zwischenklauenspalt untersucht.
  • Die Probenahme wird durch vom Veterinärdienst beauftragte Kontrollpersonen organisiert.
  • Schafhalterinnen und Schafhalter mit Moderhinke-positiven Herden müssen ihre Herden sanieren. Nach der Sanierung werden erneut Tupferproben untersucht.
  • Moderhinke-positive Schafhaltungen werden für den Tierverkehr gesperrt, bis eine Nachuntersuchung mit Moderhinke-negativem Resultat vorliegt.
  • Schafhaltungen, die am 31. März 2025 nicht getestet sind, werden für den Tierverkehr gesperrt.

Schafhaltung anmelden und Schafe in der Tierverkehrsdatenbank melden

Jede Schafhaltung muss bei der Landwirtschaft Aargau angemeldet werden, das gilt auch für Hobbyhaltungen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular zur Neuaufnahme einer Tierhaltung unter folgendem Link:

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst

Melden Sie alle Geburten sowie alle Zu- und Abgänge in der Tierverkehrsdatenbank (TVD): www.agate.ch

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie läuft die Beprobung ab?

Schafhaltende werden von Kontrollpersonen (Tierärztinnen/Tierärzte oder nicht-tierärztliche Probenehmende) des Veterinärdienstes kontaktiert und vereinbaren einen Termin für die Probenahme. Bei der Probenahme müssen der Kontrollperson alle Schafe präsentiert werden und diese bestimmt, welche Tiere beprobt werden (10-30 Tiere, abhängig von der Herdengrösse). Die Schafhalterinnen und Schafhalter sind für das Einfangen und Fixieren der ausgewählten Schafe für die Probenahme verantwortlich.

Wie werden infizierte Betriebe saniert?

Die Sanierung basiert auf einem korrekten Klauenschnitt, wiederholten Klauenbädern und Massnahmen um zu verhindern, dass sich genesene Tiere wieder anstecken (Hygiene beim Klauenschneiden, Entsorgung von Klauenschnitt über Kehricht, saubere und trockene Einstreu, saubere Weide und Treibwege, Abtrennung erkrankter Tiere). Für die Sanierung müssen mindestens 2 Monate eingeplant werden.

Wie wird das Bekämpfungsprogramm finanziert?

Die Schafhaltenden bezahlen je nach Herdengrösse eine Abgabe von CHF 30.- bis 90.- pro Herde und Jahr. Damit wird ein Teil der Laborkosten finanziert. Die restlichen Kosten werden vom Kanton übernommen. Kosten, die bei einer Sanierung anfallen (Klauenbad, Beratung), trägt die Schafhalterin oder der Schafhalter.