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Tierseuchen

Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)

Am 1. November 2024 startete die letzte Meile der BVD-Ausrottung.

Die letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit

Dank einem aufwändigen nationalen Ausrottungsprogramm ist die BVD in der Schweiz nahezu verschwunden. Hauptrisikofaktor für die Wiederverbreitung der BVD ist der Tierverkehr. Die aktuelle BVD-Situation ist günstig, um die letzte Meile auf dem Weg zur BVD-Freiheit nun gemeinsam in Angriff zu nehmen und die BVD in der Schweiz nachhaltig auszurotten. Der Fokus dieser letzten Meile zur BVD-Freiheit ist das Verstärken der Bekämpfungsmassnahmen im Seuchenfall und das Blockieren der Viruszirkulation mittels einer strengeren Definition der BVD-Freiheit und Einschränkungen im Tierverkehr.

Neuer Status "BVD-frei" ab 1. November 2026

Um einen besseren Schutz der BVD-freien Tierhaltungen zu gewährleisten, gilt nach einer zweijährigen Übergangsphase ab dem 1. November 2026 ein neu-definierter BVD-Status. Betriebe sind dann entweder "BVD-frei" oder "nicht BVD-frei". Nicht BVD-freie Tierhaltungen werden ab diesem Datum Einschränkungen im Tierverkehr haben. Um den neuen Status "BVD-frei" ab dem 1. November 2026 zu erhalten, müssen Tierhaltungen 3 Kriterien erfüllen (siehe Abb. Kriterien "BVD-frei").

Übergangsphase vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2026

Am 1. November 2024 beginnt die zweijährige Übergangsphase, während der alle Rinderhaltungen den neuen Status "BVD-frei" ab November 2026 erreichen können.

Mit Hilfe der BVD-Ampel wird das BVD-Risiko aller Rinderhaltungen gemäss Kriterium 1 und 2 dargestellt (siehe Abb. BVD-Ampel). Das BVD-Risiko einer Rinderhaltung ist ab dem 1. November 2024 auf der TVD oder auf dem Begleitdokument ersichtlich.

Tierhaltende können ihren Tierbestand mit der BVD-Ampel aktiv vor BVD schützen, indem sie nur Tiere aus Tierhaltungen mit vernachlässigbarem BVD-Risiko, das heisst mit einer grünen Ampel, zukaufen.

Im ersten Jahr der Übergangsphase hat der Tierverkehr zwar keine Konsequenzen auf die Vergabe des neuen BVD-Status ab 1. November 2026, jedoch sollte zum Schutz des eigenen Tierbestandes auf das Zustellen von BVD-ungetesteten Tieren aus nicht-grünen Betrieben verzichtet werden. Es besteht sonst das Risiko BVD-Viren in den Bestand einzuschleppen.

Im zweiten Jahr der Übergangsphase führt ein "nicht konformer" Tierzukauf dazu, dass der Zielbetrieb am 1. November 2026 nicht den Status "BVD-frei" erhält. Denn Kriterium 3 ist nur dann erfüllt, wenn in den letzten 12 Monaten ausschliesslich Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-negativ getestete Tiere zugekauft wurden. Der Betrieb wird somit für mindestens 12 Monate nach dem letzten "nicht konformen" Tierzukauf den Status "nicht BVD-frei" haben und von den damit verbundenen Einschränkungen im Tierverkehr betroffen sein.

Empfehlungen für die Übergangsphase:

  • Tierverkehr: Zukauf nur von Tieren aus grünen Betrieben (oder Testung auf BVD), Empfehlungen / Verbringungsregeln für die Übergangsphase im Detail finden Sie in der Übersicht (PDF, 2 Seiten, 1,4 MB).
  • Sömmerung: Den Sömmerungsverantwortlichen wird empfohlen, nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere auf die Sömmerung zu nehmen (BVD-Risiko auf TVD prüfen!).
  • Ausstellungen/Viehmärkte: Den Organisatoren wird empfohlen, nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere auf die Ausstellung zu lassen. Achtung bei Viehmärkten/Auktionen: Nur Zukauf aus grünen Tierhaltungen oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere zukaufen.