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Tierschutz

Heim- und Nutztiere

Heimtiere sind Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährte im Haushalt gehalten werden. Dazu gehören die bekannten Tierarten wie Hund, Katze, Kaninchen, aber auch exotische Tiere wie Schlangen, Frösche und Papageien. Die Haltung einiger Exoten ist bewilligungspflichtig(öffnet in einem neuen Fenster). Auch wer einen Betreuungsdienst für Heimtiere anbieten will, muss über eine Bewilligung(öffnet in einem neuen Fenster) verfügen.

Die Tierschutzgesetzgebung gibt das Minimum dessen vor, was für die Haltung von Tieren erfüllt sein muss. Eine optimale Tierhaltung übersteigt die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung. Informationen zu einzelnen Tierarten und deren minimalen und optimalen Haltungsbedingungen sind bei den Merkblättern(öffnet in einem neuen Fenster) oder auf der Seite des BLVs(öffnet in einem neuen Fenster) zu finden.

Meldepflicht:

Hühner in Hobbyhaltung müssen bei der Landwirtschaft Aargau gemeldet werden.


Nutztiere werden zur Produktion von Lebensmittel eingesetzt (z.B. Fleisch, Milch, Eier) oder erbringen eine andere Leistung (z.B. Herdenschutzhunde). Weitere Informationen zu Nutztieren finden Sie auf der Seite Primärproduktion und Nutztierhaltung.