Provisorischer Pass
Es gibt Situationen, in denen Personen auf einen provisorischen Pass angewiesen sind.
In dringenden Situationen, namentlich, wenn
- die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
- Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhandengekommen ist),
- ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,
kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Ausweiszentrum Aargau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.
Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mülhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.
Antragsverfahren
Einen provisorischen Pass können Sie beim Ausweiszentrum Aargau telefonisch unter 062 835 19 28 beantragen.
Gebühren
Einreisebestimmungen
Der provisorische Pass wird nicht von allen Staaten akzeptiert.
Das Ausweiszentrum Aargau erteilt keine Auskünfte zu den jeweiligen Einreisebestimmungen. Informieren Sie sich vorgängig über die Einreise – und Aufenthaltsbestimmungen bei der zuständigen Vertretung Ihres Transit- oder Ziellandes.