Vorgehen Ergänzungsbeiträge
Mit Ergänzungsbeiträgen werden Gemeinden unterstützt, die trotz Zahlungen aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich ihren Finanzhaushalt nur ausgeglichen gestalten könnten, wenn sie ihren Steuerfuss auf einen Wert anheben würden, der um mehr als 25 Prozentpunkte über dem kantonalen Durchschnitt liegt.
Ergänzungsbeiträge konnten erstmals für das Jahr 2020 beantragt werden. Gemeinden, die ab 2025 neu Ergänzungsbeiträge beziehen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag bis zum 30. April 2024 einreichen.
Die Ermittlung der Ergänzungsbeiträge stützt sich auf die §§ 12 bis 16 des Finanzausgleichsgesetzes sowie die §§ 9 bis 17 der Finanzausgleichsverordnung.
Zum Ablauf und den detaillierten Voraussetzungen informiert Sie folgendes Merkblatt inklusive Berechnungsschema: