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Finanzausgleich

Einführung in den Finanzausgleich

Alle Gemeinden haben die gleichen Aufgaben zu erfüllen. Nicht alle haben die gleichen Voraussetzungen.

Sie unterscheiden sich auf der Einnahmenseite (Steuerkraft) sowie auf der Ausgabenseite (besondere Lasten). Der Finanzausgleich verringert solche Unterschiede. Der Ressourcenausgleich setzt dabei auf der Einnahmenseite an, der Lastenausgleich auf der Ausgabenseite. Mit Ergänzungsbeiträgen werden Gemeinden individuell unterstützt, wenn sie trotz Ressourcen- und Lastenausgleich mit einem moderaten Steuerfuss keinen ausgeglichenen Finanzhaushalt erreichen können.

Ziel ist es, ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung und in den Leistungen der Gemeinden zu erreichen und eine zeitgemässe Entwicklung der Gemeinden zu ermöglichen, wie es die Verfassung des Kantons Aargau verlangt.

Im Finanzausgleich werden jährlich Beiträge in der Höhe von rund 90 Millionen Franken (Stand Zahlungsjahr 2020) ausgerichtet. Rund 70% davon werden von finanzstarken und/oder wenig belasteten Gemeinden bezahlt, 30% trägt der Kanton bei. Er beschafft diese Mittel über zweckgebundene Zuschläge auf den ordentlichen Steuern der juristischen und/oder der natürlichen Personen.

Gäbe es heute keinen Finanzausgleich, würden die Gemeindesteuerfüsse zwischen 35 und 186 Prozentpunkten liegen. Die Spannweite beträgt im Jahr 2019 effektiv 57 bis 125 Punkte. Dank der Solidarität unter den Gemeinden sowie den Leistungen des Kantons an den Finanzausgleich können alle Gemeinden für ihre Einwohnerinnen und Einwohner mit einer zumutbaren Steuerbelastung ein angemessenes Leistungsangebot bereitstellen.