Fragen rund um Gemeindezusammenschlüsse
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu verschiedenen Themen bei Gemeindezusammenschlüssen.
Häufige Fragen
Gemeinden - Ortschaften - Ortsteile
(Einwohner-)Gemeinde: Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit mit einem durch die Gemeindegrenzen bestimmten Gebiet
Ortschaften: Jede Gemeinde besteht aus einer oder mehreren Ortschaften
Ortsteile oder Orte: Orte umfassen das effektive, eng abgegrenzte Siedlungsgebiet. Eine Ortschaft umfasst einen oder mehrere Orte (resp. Ortsteile).
Doppelt vorkommende Strassennamen
Doppelt vorkommende Strassennamen bei Gemeindefusionen werden umbenannt. Die Zuständigkeit für die (Um-)Benennung der Strasse liegt beim jeweiligen Gemeinderat.
Was passiert mit meinem Heimatort?
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können das bisherige Gemeindebürgerrecht (Heimatort), welches zufolge Zusammenschluss, Umgemeindung oder Neubildung von Gemeinden weggefallen ist, anführen, sofern sie Bürgerin oder Bürger der bisherigen Gemeinde waren.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:Bisheriger Heimatort
Ortsbürgergemeinden
Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) vom 19. Dezember 1978 kann der Zusammenschluss von Gemeinden – gemeint sind Einwohnergemeinden – erfolgen, wenn er in jeder der betroffenen Gemeinden von der Mehrheit der Stimmenden beschlossen wird. Die Zustimmung der Ortsbürgergemeinde (OG) dazu ist nicht erforderlich. Bei Zusammenschluss von Einwohnerge-meinden vereinigt der Grosse Rat zugleich die entsprechenden Ortsbürgergemeinden (§ 7 Abs. 1 GG). Die Ortsbürgergemeinden können einen Zusammenschluss von Einwohnergemeinden somit nicht "verhindern". Sie haben darüber nicht separat zu befinden. Einzig als Stimmberechtigte der Einwohnergemeinde, die sie auch sind, können sie einen Zusammenschluss bekämpfen.