Gemeindezusammenschlüsse Übersicht
Seit dem 1. Januar 2012 sind neue finanzielle Unterstützungsmassnahmen zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen eingeführt worden. Im Jahr 2024 umfasst der Kanton Aargau 197 Einwohnergemeinden.
Fusionswillige Gemeinden erhalten je eine Zusammenschlusspauschale von 400'000 Franken. Finanzschwache Gemeinden erhalten einen zusätzlichen Fusionsbeitrag.
Im folgenden werden die laufenden Zusammenschlussprojekte, die Rechtsgrundlagen, Methoden und Unterstützungen im Zusammenhang mit Gemeindezusammenschlüsse näher dargelegt.
Übersichtskarte der Gemeindezusammenschlüsse im Kanton Aargau (PDF, 1 Seite, 703 KB)
Übersichtskarte Gemeinden mit und ohne Ortsbürgergemeinden (PDF, 1 Seite, 449 KB)
Es gibt Ortsbürgergemeinden, die sich mit den entsprechenden Einwohnergemeinden zusammenschliessen und somit aufgehoben werden. Andere wiederum werden fusioniert, weil sich ihre Einwohnergemeinde mit einer oder mehreren andern Einwohnergemeinden zusammenschliesst.
Die nachfolgende Tabelle zeigt Fusionen von Ortsbürgergemeinden seit 1819 auf:
Rechtliche Grundlagen
Stellung und Aufgaben (§ 104 Kantonsverfassung [SAR 110.000])
Selbständigkeit (§ 106 Kantonsverfassung [SAR 110.000])
Zusammenschlüsse (§ 108 Abs. 1 Satz 2 Kantonsverfassung [SAR 110.000])
Zusammenschlussverfahren (§ 6 Gemeindegesetz [SAR 171.100])
Wirkung des Zusammenschlusses (§ 8 Abs. 1 Gemeindegesetz [SAR 171.100])
Unterstützung des Zusammenschlusses (§ 8a Abs. 1 Gemeindegesetz [171.100])
Regelung bei Gemeindezusammenschlüssen (§ 17 Finanzausgleichsgesetz FiAG [SAR 615.200])