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Gemeindezusammenschlüsse

Unterstützung durch den Kanton

Der Kanton unterstützt die Zusammenschlussprojekte der Gemeinden einerseits durch Beratung der Projektgremien und anderseits durch finanzielle Leistungen.

Die Gemeindeabteilung DVI als Partnerin

  • Mitwirkung in Projektorganisationen und -gremien
  • Unterstützung und Mitwirkung bei der Beurteilung finanzieller Auswirkungen
  • Kontakte zu anderen Verwaltungsabteilungen des Kantons
  • Beratung in rechtlichen Fragen
  • Rechtliche Prüfung von Zusammenarbeits- und Zusammenschlussverträgen

Finanzielle Unterstützungsleistungen

Beiträge an Projektkosten

§ 8a Abs. 2 des Gemeindegesetzes (SAR 171.100)

An die Kosten eines Zusammenschlussprojekts werden pauschale Beiträge ausgerichtet. Diese betragen Fr. 5'000.– je Gemeinde für Vorprojekte, sowie zusätzlich Fr. 25'000.– je Gemeinde, sofern das Zusammenschlussprojekt der Gemeindeversammlung oder dem Einwohnerrat beantragt wird.

Änderung amtlicher Dokumente

§ 8a Abs. 2 des Gemeindegesetzes (SAR 171.100)

Für die auf Grund eines Gemeindezusammenschlusses zwingend vorzunehmende Änderung amtlicher Dokumente erheben Kanton und Gemeinden keine Gebühren.

Beiträge an die kommunale Nutzungsplanung

§17 Abs. 4, Finanzausgleichsgesetz (SAR 615.210)

Die Beitragsleistung des Kantons beträgt 50 % der Kosten an die allgemeine Nutzungsplanung, wenn diese aufgrund eines beabsichtigten oder durchgeführten Gemeindezusammenschlusses neu erstellt wird.

Zusammenschlussbeitrag des Kantons

Zusammenschlusspauschale

Jede Gemeinde erhält unabhängig von der finanziellen Lage einen pauschalen Beitrag von Fr. 400'000.– zur teilweisen Abdeckung des Aufwands für die Neuorganisation z.B. in den Bereichen Verwaltungsorganisation, Informatik, übrige Infrastruktur.

Zusammenschlussbeitrag

Jede Gemeinde, deren relative Steuerkraft (Normsteuer pro Kopf) unter dem Kantonsmittel liegt, erhält einen nach Bevölkerungszahl gewichteten, steuerkraftabhängigen Zusammenschlussbeitrag. Der Beitrag hat zum Ziel, dass die Entwicklung der vereinigten Gemeinde auch dann eine Chance hat, wenn sich finanzstarke und finanzschwache Gemeinden zusammenschliessen.

Berechnung Zusammenschlusspauschale und -beitrag per 1.1.2024 / Basisdaten 2021 bis 2023 (PDF, 5 Seiten, 25 KB)