Kantonales Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR)
Die Daten aus dem kGWR wurden mit Stand 21. Oktober 2021 an das eidgenössische GWR übergeben. Das kGWR ist nicht mehr in Betrieb. Die Eingabe der Daten erfolgt im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister.
Hotline Bundesamt für Statistik (BFS)
E-Mail: | housing-stat@bfs.admin.ch |
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Telefon: | 0800 866 600 |
Erreichbarkeit: | Montag – Freitag 08:30 – 11:30 und 14:00 – 16:00 Uhr |
Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister(öffnet in einem neuen Fenster)
Merkmalskatalog eidg. Gebäude- und Wohnungsregister(öffnet in einem neuen Fenster)
Login beantragen(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
Bundesstatistikgesetz 431.01 vom 9. Oktober 1992(öffnet in einem neuen Fenster)
Bundesgesetz über Zweitwohnungen 702 vom 20. März 2015(öffnet in einem neuen Fenster)
Register- und Meldeverordnung 122.212 (Anhang 2)(öffnet in einem neuen Fenster)