Totalrevision Gemeindegesetz
Das geltende Gemeindegesetz datiert aus dem Jahr 1978 und ist seit dem 1. Juli 1981 in Kraft. Mit der Totalrevision sollen alle im Gemeindegesetz enthaltenen Bereiche einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden.
Ausgangslage
Das geltende Gemeindegesetz ist in den letzten Jahren im Rahmen von zahlreichen Teilrevisionen mehrmals geändert worden. Nebst kleineren Anpassungen, wie etwa die Ermöglichung der Errichtung selbstständiger kommunaler Anstalten, sind insbesondere die Vorschriften zum Finanzhaushalt der Gemeinden (HRM2) neugestaltet worden. Eine flächendeckende grundlegende Überprüfung aller Bestimmungen hat bisher hingegen nicht stattgefunden.
Grundlagenbericht
Der Regierungsrat hat im Jahr 2022 einen Grundlagenbericht erarbeitet. Ziel dieses Berichts ist es, das gemeinsame Verständnis von Kanton und Gemeinden bei den Themen "Aufgabenerfüllung", Zusammenarbeit Kanton-Gemeinden", Interkommunale Zusammenarbeit" und "Räumliche Abstimmungen" zu schärfen.
Mit der Totalrevision sollen alle im Gemeindegesetz enthaltenen Bereiche einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden. Davon ausgenommen werden die Finanzhaushaltsvorschriften (HRM2), die erst seit 2014 in Kraft sind. Die Überprüfung richtet sich zunächst nach den folgenden Leitsätzen des Grundlagenberichts:
Zudem ergibt sich weiterer Revisionsbedarf aufgrund der Möglichkeiten und Herausforderung der Digitalisierung, aufgrund der bisherigen Rechstssprechung sowie aufgrund von Anliegen, die in Form von parlamentarischen Vorstössen überwiesen worden sind.
Projektorganisation
Der Regierungsrat ist sich der grossen Bedeutung der Totalrevision des Gemeindegesetzes bewusst. Er hat deshalb eine Projektorganisation geschaffen, die es ermöglicht, dass die Gemeinden frühzeitig in den Prozess miteinbezogen sind. Nebst dem Koordinationsgremium als Steuerungsorgan – paritätisch zusammengesetzt – gibt es sechs thematisch ausgerichtete Arbeitsgruppen, mit Fachleuten aus Gemeinden, Kanton und Verbänden. Diese haben die Stossrichtungen und Vorschläge erarbeitet, die anschliessend in die eigentliche Gesetzeserarbeitung einfliessen sollen.
Zeitplan
Das Jahr 2023 wurde als sogenannte Impulsphase genutzt, in der in den Arbeitsgruppen Ideen und Vorschläge gesammelt worden sind. In der ersten Hälfe 2024 wird das Normkonzept erstellt. Darauf erfolgt in der zweiten Hälfte von 2024 die Anhörungsphase. In den Jahren 2025 und 2026 sollen die Beratungen im Grossen Rat und der Volksabstimmung stattfinden. Das Jahr 2027 wird für Umsetzungsarbeiten genutzt. Das Inkrafttreten des totalrevidierten Gemeindegesetzes ist auf den 1. Januar 2028 geplant.
Stand der Rechtssetzungsarbeiten (Ende 2023)
Im Rahmen der Impulsphase formierten sich im Frühjahr 2023 die sechs nach verschiedenen Themen ausgerichteten Arbeitsgruppen. Zwischen Mai und September 2023 kamen die Arbeitsgruppen für ihre Sitzungen zusammen.
Die Arbeitsgruppen behandelten zahlreiche Fragestellungen innerhalb ihrer jeweiligen Themenbereiche und erarbeiteten entsprechende Massnahmen und Empfehlungen. Diese zielen auf eine zeitgemässe Gesetzeskonzeption ab, die den Anforderungen eines modernen Gemeinwesens entspricht und optimale Antworten für aktuelle wie künftige Herausforderungen bereithält.
Die gesammelten Vorschläge und Anregungen der Arbeitsgruppen wurden aufbereitet und dem Koordinationsgremium unterbreitet. Auf Grundlage eines konsolidierten Ergebnispapiers wird im Jahr 2024 das Normkonzept erarbeitet.