Grundbuchmeldungen an Dritte (eCH-0134)
Die Grundbuchmeldungen an Dritte mittels eCH-0134 ermöglicht das Empfangen strukturierter Grundbuchmeldungen. Damit wird eine weitestgehend automatisierte Aktualisierung der zu pflegenden Grundbuchdaten im empfangenden System ermöglicht.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Empfängerkreis: Aktuell kann ausschliesslich der folgende Empfängerkreis mit Grundbuchmeldungen nach eCH-0134 beliefert werden:
- Gemeinden, namtlich jene Verwaltungseinheiten, die Fachsoftware im Bereich Objektregister einsetzen.
- Fachsoftware mit eCH-0134 kompatibel
Ihre Fachsoftware muss Grundbuchmeldungen nach eCH-0134 empfangen und verarbeiten können. Setzen Sie sich bitte zur Verifizierung dieser Anforderung mit Ihrer Softwarelieferantin in Verbindung.Hinweis für die Steuerverwaltung: Das Liegenschafts- und Bewertungssystem "GRUN" des Kantonales Steueramts kann die Grundbuchmeldungen nach neuem Standard noch nicht unterstützen. Geplant ist, dass die Grundbuchmeldungen nach eCH-0134 mit dem Projekt "Digitalisierung Grundstückschätzung und Objektregister (DIGO)" empfangen und verarbeitet werden können. - Rechtsgültiger Zustand und Rechte/Personen-ID vorhandenIhre Fachsoftware muss den rechtsgültigen Zustand abbilden. Zudem müssen die Rechte über die eindeutigen Rechte-ID und Personen über die Personen-ID des Grundbuchs verfügen, damit die Nachführung ereignisbasiert funktionieren kann (z.B. wird bei einer Löschung eines Eigentumsanteils lediglich die zu löschende Rechte-ID geliefert). Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Vollständiger Initialabgleich (BaseDelivery, GBDBS-Datenimport) mit den rechtsgültigen Grundbuchdaten der jeweiligen Gemeinde, oder
- Initialdaten pro Meldungskontext (Grundbuchgeschäft), d.h. dass die Initial-Grundbuchdaten der vom Grundbuchgeschäft betroffenen Grundstücke zusammen mit der Grundbuchmeldung mitgeliefert werden.
- Sedex-Client und -ID
- Für das Empfangen der Grundbuchmeldung mit Sedex-Meldungstyp 1153 ist ein Sedex-Client (als physischer Sedex-Teilnehmer) sowie eine zusätzliche kostenpflichtige Sedex-ID notwendig. - Beachten Sie bitte, dass eine bereits bestehende Sedex-ID für die Domäne RegHarm NICHT verwendet werden kann.
- Die Bestellung der Sedex-ID erfolgt zentral über den Kanton als Domänen-Besitzer.
Ablauf
Wenn die Voraussetzungen zum Empfängerkreis und zur Fachsoftware erfüllt sind, folgen diese Schritte:
- Füllen Sie das Bestellformular für die Sedex-ID aus. Der Kanton bestellt als Domänen-Besitzer die Sedex-ID beim Bundesamt für Statistik (BFS).
- Nachdem Sie die Sedex-ID erhalten haben, muss ein schriftliches Gesuch beim Kanton eingereicht werden:
Gesuch zum Empfang von Grundbuchmeldungen nach eCH-0134 (PDF, 4 Seiten, 36 KB) - Absprache zum Initialabgleich des rechtsgültigen Zustands inkl. notwendiger Rechte-ID.
Kosten
Für die Sedex-ID (vgl. Konditionen für den Gebrauch von Sedex):
- Initial CHF 500.00; entfällt ab 01.01.2024
- Jährlich CHF 200.00; ab 01.01.2024 CHF 360.00
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Kanton.
Die Kosten für den Meldungsversand übernimmt der Kanton.