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Informatisiertes Grundbuch

Grundbuchmeldungen an Dritte (eCH-0134)

Die Grundbuchmeldungen an Dritte mittels eCH-0134 ermöglicht das Empfangen strukturierter Grundbuchmeldungen. Damit wird eine weitestgehend automatisierte Aktualisierung der zu pflegenden Grundbuchdaten im empfangenden System ermöglicht.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Empfängerkreis: Aktuell kann ausschliesslich der folgende Empfängerkreis mit Grundbuchmeldungen nach eCH-0134 beliefert werden:
    • Gemeinden, namtlich jene Verwaltungseinheiten, die Fachsoftware im Bereich Objektregister einsetzen.
  • Fachsoftware mit eCH-0134 kompatibel
    Ihre Fachsoftware muss Grundbuchmeldungen nach eCH-0134 empfangen und verarbeiten können. Setzen Sie sich bitte zur Verifizierung dieser Anforderung mit Ihrer Softwarelieferantin in Verbindung.Hinweis für die Steuerverwaltung: Das Liegenschafts- und Bewertungssystem "GRUN" des Kantonales Steueramts kann die Grundbuchmeldungen nach neuem Standard noch nicht unterstützen. Geplant ist, dass die Grundbuchmeldungen nach eCH-0134 mit dem Projekt "Digitalisierung Grundstückschätzung und Objektregister (DIGO)" empfangen und verarbeitet werden können.
  • Rechtsgültiger Zustand und Rechte/Personen-ID vorhandenIhre Fachsoftware muss den rechtsgültigen Zustand abbilden. Zudem müssen die Rechte über die eindeutigen Rechte-ID und Personen über die Personen-ID des Grundbuchs verfügen, damit die Nachführung ereignisbasiert funktionieren kann (z.B. wird bei einer Löschung eines Eigentumsanteils lediglich die zu löschende Rechte-ID geliefert). Es gibt zwei Möglichkeiten:
    • Vollständiger Initialabgleich (BaseDelivery, GBDBS-Datenimport) mit den rechtsgültigen Grundbuchdaten der jeweiligen Gemeinde, oder
    • Initialdaten pro Meldungskontext (Grundbuchgeschäft), d.h. dass die Initial-Grundbuchdaten der vom Grundbuchgeschäft betroffenen Grundstücke zusammen mit der Grundbuchmeldung mitgeliefert werden.
  • Sedex-Client und -ID
    • Für das Empfangen der Grundbuchmeldung mit Sedex-Meldungstyp 1153 ist ein Sedex-Client (als physischer Sedex-Teilnehmer) sowie eine zusätzliche kostenpflichtige Sedex-ID notwendig. - Beachten Sie bitte, dass eine bereits bestehende Sedex-ID für die Domäne RegHarm NICHT verwendet werden kann.
    • Die Bestellung der Sedex-ID erfolgt zentral über den Kanton als Domänen-Besitzer.

Ablauf

Wenn die Voraussetzungen zum Empfängerkreis und zur Fachsoftware erfüllt sind, folgen diese Schritte:

Kosten

Für die Sedex-ID (vgl. Konditionen für den Gebrauch von Sedex):

  • Initial CHF 500.00; entfällt ab 01.01.2024
  • Jährlich CHF 200.00; ab 01.01.2024 CHF 360.00

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Kanton.

Die Kosten für den Meldungsversand übernimmt der Kanton.

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