Lärm
In der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) werden Lärmempfindlichkeitsstufen für die Zonen der Nutzungsplanung festgelegt. Detaillierte Informationen und Auskünfte erteilen die zuständigen Fachstellen.

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In den Nutzungsplänen können Empfindlichkeitsstufen festgelegt werden, um bestimmte Zonen zu definieren: Diejenigen, die eines erhöhten Lärmschutzes bedürfen, diejenigen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, und diejenigen, in denen mässig und stark störende Betriebe zugelassen sind. In der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) werden Lärmempfindlichkeitsstufen für die Zonen der Nutzungsplanung festgelegt.
Eigentumsbeschränkungen
Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)