Lärm
![Lärmschutz](/media/kanton-aargau/dvi/bilder/arp/vermessungsamt/oerebk/laerm_large.jpg)
cadastre.ch
In den Nutzungsplänen können Empfindlichkeitsstufen festgelegt werden, um bestimmte Zonen zu definieren: Diejenigen, die eines erhöhten Lärmschutzes bedürfen, diejenigen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, und diejenigen, in denen mässig und stark störende Betriebe zugelassen sind. In der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) werden Lärmempfindlichkeitsstufen für die Zonen der Nutzungsplanung festgelegt.
Eigentumsbeschränkungen
Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)