Ver- und Entsorgung
Um die Verfügbarkeit auf betroffenen Grundstücken für bestehende oder künftige Startkstromleitungen und -anlagen zu gewährleisten, werden Projektierungszonen und Baulinien festgelegt.
Eigentumsbeschränkungen
Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher
Baulinien Starkstromanlagen