Ver- und Entsorgung
![Leitungsanlagen](/media/kanton-aargau/dvi/bilder/arp/vermessungsamt/oerebk/leitungsanlagen_large.jpg)
cadastre.ch
Um die Verfügbarkeit auf betroffenen Grundstücken für bestehende oder künftige Startkstromleitungen und -anlagen zu gewährleisten, werden Projektierungszonen und Baulinien festgelegt.
Eigentumsbeschränkungen
Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher
Baulinien Starkstromanlagen