Ver- und Entsorgung
Für Startkstromleitungen und -anlagen werden Projektierungszonen und Baulinien festgelegt. Detaillierte Informationen und Auskünfte erteilen die zuständigen Fachstellen.

cadastre.ch
Um die Verfügbarkeit auf betroffenen Grundstücken für bestehende oder künftige Startkstromleitungen und -anlagen zu gewährleisten, werden Projektierungszonen und Baulinien festgelegt.
Eigentumsbeschränkungen
Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher
Baulinien Starkstromanlagen