Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt kann in Form einer verbalen Belästigung bis hin zu einer Vergewaltigung in Erscheinung treten. Über einen solchen Vorfall zu sprechen, kann schwerfallen und belastend sein. Daher ist es uns ein Anliegen, die Ermittlungen zeitnah aufzunehmen, und eine kompetente Unterstützung und Betreuung der Opfer sicherzustellen.
Ich möchte bei der Polizei Anzeige erstatten
Ich möchte bei der Polizei Anzeige erstatten
Mit der Anzeige einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität, insbesondere wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Schändung und sexuellen Handlung mit Kindern, ist die Strafverfolgungsbehörde von Amtes wegen verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten. Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, eine Straftat bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei anzuzeigen.
Wir empfehlen, das Ereignis umgehend auf dem nächstgelegenen Polizeiposten oder telefonisch via Notrufnummer 117 oder 112 anzuzeigen. Insbesondere bei Ereignissen, welche sich innerhalb der letzten 72 Stunden ereignet haben, ist es wichtig, keine vergänglichen Spuren zu vernichten (nicht waschen oder duschen, Kleider nicht wechseln oder waschen und am Tatort nichts verändern).
Das geschieht, wenn Sie Anzeige erstatten:
- Die Polizei nimmt die Anzeige entgegen, befragt Sie informell zum Vorfall und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
- In der Frauenklinik des Kantonsspitals Aarau erfolgt ein gynäkologischer Untersuch, die Spurensicherung sowie die medizinische Betreuung. Eine Polizistin begleitet Sie.
- Eine Polizistin befragt sie protokollarisch zum Ereignis. Dabei werden Sie über die Opferberatung Aargau und deren Möglichkeiten informiert.
- Sie erhalten Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten. Offene Fragen können Sie jederzeit einer Ihnen zugewiesenen Ansprechperson stellen.
Ich möchte keine Anzeige bei der Polizei erstatten
Ich möchte keine Anzeige bei der Polizei erstatten
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten, können Sie sich an eine der folgenden Kliniken für eine Spurensicherung und medizinische Abklärung wenden. Eine Spurensicherung erfolgt idealerweise innerhalb der ersten 72 Stunden nach einer Tat.
Ärztlicher Untersuch für Frauen:
Frauenklinik des Kantonsspital Aarau
Frauenklinik des Universität Spital Basel
Frauenklinik des Inselspital Bern
Frauenklinik des Universität Spital Zürich
Ärztlicher Untersuch für Männer:
Für Männer besteht derzeit leider kein spezialisiertes Angebot für Opfer von sexualisierter Gewalt. Bitte wenden Sie sich an die Notfallaufnahme eines Spitals in Ihrer Nähe.
Ärztlicher Untersuch für Kinder:
Ich möchte mit einer Beratungsstelle das Gespräch suchen:
Als Opfer einer Straftat, durch welche Sie in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt oder verletzt wurden, empfehlen wir Ihnen, sich an die Opferberatung Aargau zu wenden. Die Beratung ist kostenlos und kann auch anonym erfolgen.
Verdächtiges Ansprechen von Kindern
Verdächtiges Ansprechen von Kindern
Informationsbroschüre herunterladen (PDF, 569 KB)
In regelmässigen Abständen melden Eltern oder Lehrer der Polizei, dass Kinder von Unbekannten in verdächtiger Weise angesprochen worden seien. Die Polizei geht diesen Meldungen stets nach und leitet Ermittlungen ein. Dabei stellt sich allerdings sehr oft das Problem, dass sich die Schilderungen der Kinder nicht überprüfen lassen und dass bereits viel Zeit verstrichen ist.
Unüberlegtes Verhalten von Eltern und Lehrerschaft kann dazu führen, dass sich Gerüchte weit über das betroffene Dorf hinaus verbreiten. Besonders heikel sind unsachliche Warnmeldungen, die über sozialen Medien abgesetzt werden und sich unkontrolliert ausbreiten. Dies steigert die Verunsicherung und führt zu Falschmeldungen. Meist legt sich die Unruhe rasch wieder, ohne dass jemand weiss, ob die Meldungen kindlicher Fantasie entsprungen sind oder ob wirklich etwas dran sein könnte.
Wichtige Tipps:
- Klären Sie Ihr Kind über die allgemein gültigen Verhaltensregeln im Umgang mit fremden Personen auf.
- Hören Sie den Schilderungen Ihres Kindes aufmerksam zu und beurteilen Sie die Situation ruhig und sachlich.
- Sprechen Sie sich mit den Eltern von den Kolleginnen oder Kollegen Ihres Kindes ab.
- Verständigen Sie möglichst rasch die Polizei (Notruf 117), damit sie die Meldung vor Ort überprüfen kann.
- Verzichten Sie als Eltern oder Lehrer(in) unbedingt darauf, ohne Rücksprache mit der Polizei Warnmeldungen zu verbreiten.