Sprengmittel
Infos und Formulare zu Erwerb, Verwendung oder Verkauf von Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen.
Unsere Dienstleistungen
Häufige Fragen
Ich möchte auf meinem Gebäudevorplatz Feuerwerk verkaufen. Benötige ich dafür eine Bewilligung?
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk) ist bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuchsformulare sind unserer Fachstelle einzureichen.
Wir haben mehrere Hochstammbäume gefällt und möchten nun die Wurzelstöcke sprengen. Ist dazu eine Bewilligung notwendig?
Personen, die Sprengarbeiten ausführen, müssen im Besitze eines Sprengausweises sein. Wir empfehlen, zur Ausführung solcher Arbeiten eine sprengberechtigte Person beizuziehen.
Benötige ich eine Bewilligung, wenn ich im Ausland Feuerwerk kaufe und in die Schweiz einführen will?
MehrPyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken, ausgenommen am Boden knallendes Feuerwerk, im Reisenden- und Grenzverkehr bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg brutto, dürfen ohne Bewilligung eingeführt werden. Für grössere Mengen ist bei beim Bundesamt für Polizei (Zentralstelle Sprengstoff / Pyrotechnik, 3003 Bern) eine Einfuhrbewilligung einzuholen.
Welche Bewilligungen werden benötigt um Kategorie 4 Feuerwerk oder Bühnenfeuerwerk zu kaufen oder abzubrennen?
Ab 01.01.2014 wird für den Erwerb von Kat. 4 Feuerwerk und Bühnenfeuerwerk Kat. T2, P2 ein Erwerbsschein benötigt.
Zum Abbrennen von Kat. 4 Feuerwerk müssen Sie im Besitz eines Verwenderausweises sein und eine Abbrandbewilligung besitzen.
Diese wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden von der Kantonspolizei Aargau ausgestellt. Entsprechende Gesuche finden Sie unter dem
Absatz "Bedingungen und Bewilligungen" oder direkt bei der Zentralstelle Sprengstoff in Bern www.fedpol.admin.ch. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Feuerwerk.
Wie komme ich zu einer Zuverlässigkeitsbescheinigung für den Spreng- oder Verwenderausweis
Zuverlässigkeitsbescheinigung
Formular/Anleitung Zuverlässigkeitsbescheinigung (PDF, 1,9 MB)
Sprengmittelabgabe bitte nicht auf den Polizeiposten vorbeibringen
Sprengmittelabgabe
Bitte keine Sprengmittel bei der Polizei vorbeibringen. Telefonische Benachrichtung über den Fund oder den Besitz von Sprengmittel an Polizeinotruf 117.
Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik des Bundesamtes für Polizei
Die Aufgaben der Zentralstelle
- Die ZSP kontrolliert die Herstellung und Einfuhr aller Produkte, die von der Sprengstoffgesetzgebung erfasst sind und beurteilt neue Produkte für die Zulassung. Unter dem Aspekt Sicherheit werden zum Beispiel die Richtigkeit von Gebrauchsanweisungen, die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, die Masse der Bestandteile so-wie die Explosionsübertragungseigenschaften überprüft.
- Die ZSP führt eine fachtechnische Datenbank über sämtliche Ereignisse im Zusammenhang mit Sprengmitteln und pyrotechni-schen Gegenständen in der Schweiz.
- Die daraus entstehenden Auswertungen und Statistiken bilden die Grundlage zur Einleitung von Massnahmen zur Bekämpfung von Sprengstoffdelikten und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit.
- Die ZSP berät Ämter, Vollzugsbehörden, Wirtschaftsvertreter so-wie Bürgerinnen und Bürger und erteilt fachspezifische Auskünfte bei internationalen Rechtshilfeersuchen.
- Die ZSP ist Oberaufsichtsbehörde für den Gesetzesvollzug, der von den Kantonen wahrgenommen wird.
- Bundesamt für Polizei - Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (ZSP)
- Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe