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Kantonspolizei

Verkehr

Auf dieser Seite finden Sie eine Fülle von Informationen zu fast allen Themen rund um den Strassenverkehr.

Verkehrspolizeilicher Fokus

Rasen lohnt sich nicht!

Übersetzte Geschwindigkeit stellt immer noch eine der häufigsten Unfallursachen dar. Besonders Raser nehmen das hohe Risiko in Kauf, Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten zu verursachen. Um diesen besonders schlimmen Unfälle zu verhindern, ist das Strassenverkehrsrecht auf Januar 2013 verschärft worden.

Dem Raser drohen heute

  • Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren
  • Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Im Wiederholungsfall mindestens für zehn Jahre oder für immer.
  • Einzug des Motorfahrzeuges

Näheres finden Sie auf dem Faktenblatt «Via Sicura» (PDF, 44 KB)

Geschwindigkeitskontrollen: So gehen wir vor

Im Fokus der Messungen stehen Automobilisten und Motorradfahrer, welche die zulässige Geschwindigkeit grob überschreiten und dabei sich und andere gefährden.

Ausserorts und auf der Autobahn werden bei Tag und Nacht mobile Messgeräte (Laser- und Radar) eingesetzt.

Logo Alkohol

Alkohol und Drogen sind nach wie vor für viele Verkehrsunfälle verantwortlich. Einer der Schwerpunkte der Kantonspolizei Aargau ist daher das Fahren in nicht fahrfähigem Zustand.

Messeinheiten bei Alkohol

Am 1. Oktober 2016 wurde die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle eingeführt. Ermittelt wird dabei nicht mehr wie viel Alkohol es im Blut hat, sondern wie viel Alkohol im Atem vorhanden ist. Die neue Messeinheit lautet Milligramm pro Liter (mg/L). Weitere Infos

Tipps und rechtliche Infos

Abgaswartung

Keine Abgaswartung mehr für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System

Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge wird die obligatorische Abgaswartungspflicht ab 2013 entfallen. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Im Rahmen weiterer Verordnungsrevisionen wird zudem die Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Kleinserien-Typengenehmigungen erleichtert.

Hier finden Sie die Informationen Faktenblatt Abgaswartung (PDF, 125 KB)

Ablenkung

Lassen Sie sich während der Fahrt nicht durch Ihr Mobiltelefon, Navigationsgerät oder MP3-Player ablenken. Konzentrieren Sie sich auf den Strassenverkehr und helfen Sie so mit, Unfälle zu vermeiden.

  • Halten Sie auf einem Parkplatz oder Ausstellplatz an, um zu telefonieren.
  • Bedienen Sie das Navigationsgerät vor der Fahrt.
  • Wechseln Sie die CD nicht während der Fahrt.
  • Konzentrieren Sie sich auf die Verkehrssituation und lassen Sie sich nicht ablenken.

Helfen auch Sie mit, Unfälle zu verhindern!

Aargauer Fahrlehrer Verband / Ablenkung durch Social Media

Abstand

Abstand schafft Sicherheit

Nie zu nahe aufschliessen!

Faustregel bei normalen Verhältnissen:

Mindestens halber Tachoabstand in Metern!

Beispiel: 80 km/h ergeben einen Abstand von 40 Metern. Hinweis: Distanz der Randleitpfosten auf der Autobahn beträgt 50 Meter.

Alkohol und Drogen

Haben am Steuer nichts zu suchen!

Alkoholprävention

Verdachtsfreie Atemalkohol-Kontrolle durch die Polizei

Eine Atemalkohol-Kontrolle darf jederzeit und überall durchgeführt werden.

Grenzwerte

Unter folgenden Umständen gilt am Steuer ein generelles Alkoholverbot:

•auf Fahrten des konzessionierten oder grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Strasse

•im berufsmässigen Personentransport

•im Gütertransport mit schweren Motorwagen

•beim Transport gefährlicher Güter mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten

•Fahrlehrern während der Berufsausübung

•Fahrzeugführern auf Lern- oder Übungsfahrten

•Begleitpersonen auf Lernfahrten

•Inhabern des Führerausweis auf Probe, ausgenommen auf Fahrten mit Fahrzeugen der Spezialkategorien F, G und M

Alkoholgrenzwert von 0.25 mg/l

Als fahrunfähig gilt jedermann, der eine Alkoholkonzentration von mindestens 0.25 mg/l aufweist oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Konzentration führen kann.

Angetrunkenheit zwischen 0.25 und 0.39 mg/l

Eine Anerkennung des Atemalkoholtests mittels Unterschrift ist möglich.

Angetrunkenheit ab 0.40 mg/l

Zur Feststellung der Angetrunkenheit wird im Regelfall eine beweissichere Atemalkoholprobe durchgeführt. Zusätzlich zum Strafverfahren beträgt die Mindestdauer des Führerausweisentzugs drei Monate.

Nullgrenzwert bei Betäubungsmitteln

Bei Hinweisen auf Drogeneinfluss kann die Polizei einen Vortest durchführen. Die Fahrunfähigkeit gilt als erwiesen, wenn die Substanzen im Blut nachgewiesen werden (Nullgrenzwert).

Beim Nachweis von Cannabis, Kokain, Heroin, Morphin und einigen Designer-Betäubungsmitteln (z.B. Ecstasy) im Blut gilt die betroffene Person als fahrunfähig. Bei anderen Substanzen, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können, stützen sich die Richter auf den polizeilichen und ärztlichen Bericht sowie auf den Laborbefund.

Autobahnbaustellen: So fahren Sie richtig

Höchste Aufmerksamkeit ist gefragt!

Um das Unfall- und Staurisiko zu reduzieren, rät die Kantonspolizei:

  • Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit einhalten, gleichmässig und fliessend fahren.
  • Im „offenen Reissverschluss“ fahren: d.h. als PW-Fahrer auf dem Überholstreifen versetzt zu den Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen fahren.
  • Mindestens 2 Sekunden Abstand zum vorderen Fahrzeug halten: dadurch bleibt Zeit zum Handeln und Entscheiden.
  • Sind weisse und orange Bodenmarkierungen angebracht, so gelten immer die orangen.
  • Bei Pannen im Baustellenabschnitt umgehend den Polizeinotruf 117 wählen.
  • Radio einschalten - aktuelle Verkehrsmeldungen hören.
  • Baustellen nicht umfahren; der Zeitaufwand für das Ausweichen auf stark befahrene Kantonsstrassen und Stadtgebiete ist grösser.

Die Kantonspolizei Aargau wünscht eine unfallfreie Fahrt!

Autobahn: Richtiges Verhalten auf dem Pannenstreifen

Wann darf ich den Pannenstreifen benützen?

Grundsatz: Auf Pannenstreifen dürfen Fahrzeuge nur im Notfall abgestellt werden.

Notfall - hier ist's erlaubt

  • Pannen
  • Kontrolle der Ladung
  • Plötzliches Unwohlsein
  • Hilfe bei einem Unfall

Kein Notfall und unerlaubt

  • Telefonieren
  • Karte lesen
  • Stau - befahren Pannenstreifen bis nächste Ausfahrt

E-Bikes, Stehroller und andere Trendfahrzeuge

Eisbrocken

Gefährliche Eisschollen!

In der Winterzeit bildet sich auf den Aufbauten von Fahrzeugen Eis, das sich während der Fahrt plötzlich löst und in Form gefährlicher Brocken herunterfällt. Helfen Sie bitte mit, Unfälle zu vermeiden!

Von der tückischen Eisbildung sind hauptsächlich Lastwagen und Anhänger, jedoch auch Lieferwagen betroffen. Insbesondere auf den Planenaufbauten stehender Fahrzeuge sammelt sich Wasser oder auch Schnee, was dann an kalten Tagen zu Eis gefriert. Durch die Erschütterungen während der Fahrt löst sich dieses Eis, um sich dann unkontrolliert und plötzlich zu entladen. Die wirbelnden Eisbrocken weisen nicht selten eine gefährliche Grösse auf. Diese können aufgrund der Fallhöhe und der Geschwindigkeit mit enormer Wucht aufschlagen. Zudem bilden die auf der Fahrbahn liegenden Bruchstücke riskante Hindernisse.

Konsequente Verzeigung

Auf ihren Patrouillen aber auch im Rahmen koordinierter Kontrollen überprüft die Kantonspolizei den Schwerverkehr an kalten Wintertagen gezielt auf die Problematik der Eisbildung. Dabei verzeigt die Kantonspolizei fehlbare Lenker konsequent. Ihnen droht eine Anzeige wegen Führens eines Fahrzeuges in nicht betriebssicherem Zustand, was den Führerausweisentzug zur Folge haben kann.

Die Kantonspolizei erinnert Lastwagen- und Lieferwagenfahrer, aber auch deren Arbeitgeber an ihre Sorgfaltspflichten. So müssen die Fahrzeuge vor Antritt der Fahrt von Schnee und Eis befreit sein.

Aus Chauffeurkreisen hört man vereinzelt das Argument, die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Fahrzeugen sei mit grossen Risiken (Sturz) verbunden und daher kaum möglich. Mehrere Betriebe haben durch bauliche Massnahmen aber das Gegenteil bewiesen. Auch unterwegs ist es dem verantwortungsbewussten Lastwagenfahrer zumutbar, das Eis beispielsweise von einer Leiter aus vom Dach zu stossen.

Gefahrensymbole für Chemieprodukte

"Genau geschaut, gut geschützt"

Die Schweiz führt ein neues Gefahrenkennzeichnungssystem für chemische Produkte ein. Sie passt sich damit dem internationalen System «Globally Harmonized System» (GHS) an, das weltweit dieselben Gefahrensymbole verwendet. Um die Bevölkerung zu informieren, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im September die nationale Informationskampagne «Genau geschaut, gut geschützt» gestartet. Die Kampagne wird unterstützt von privaten und öffentlichen Partnern, u.a. auch von der bfu.

Cheminfo.ch - Eine Kampagne des Bundes zum verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Produkten im Alltag.

Sicher Fahren im Alter

Sicher Fahren im Alter

Gesundheits-Check

Ab dem 75. Lebensjahr ist alle zwei Jahre eine Kontrolluntersuchung bei einem Arzt obligatorisch. Er beurteilt, ob Sie fahrtauglich sind. Bei chronischen oder fortschreitenden Krankheiten kann eine Zusatzuntersuchung oder eine Kontrollfahrt für eine schlüssige Beurteilung der Fahreignung erforderlich sein.

Müssen Sie Medikamente nehmen?

Die Einnahme von bestimmten Arzneimittel kann einen Einfluss auf das Fahrverhalten haben. Fragen Sie Ihren Arzt.

Sind Sie fit?

Sind Sie manchmal im Strassenverkehr überfordert? Ärgern Sie sich vielfach über die Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer? Hören Sie von Familie, Freunden oder Bekannten, dass Sie unsicher im Strassenverkehr unterwegs sind? Setzen Sie ein Zeichen für die Verkehrssicherheit, geben Sie ihren Führerausweis freiwillig ab.

Fahrsicherheits-Check der Beratungsstelle für Unfallverhütung

terzStiftung - Tipps für Mobilität im Alter

Sicherheit durch Sichtbarkeit

Sicher durch die dunkle Jahreszeit

Im Herbst und Winter wächst das Risiko, als Fussgänger oder Velofahrer übersehen zu werden. Licht und gute Sichtbarkeit helfen, solche Unfälle zu verhindern.

Die wichtigsten Verhaltensregeln lauten:

Velo- und Mofa-Fahrer:

  • Fahren Sie in der In der Dämmerung oder in der Nacht immer mit Licht.
  • Tragen Sie reflektierende Kleider oder Hilfsmittel.
  • Liebe Eltern, bitte sorgen Sie dafür, dass die Velos Ihrer Kinder mit Licht ausgestattet sind.

Fussgänger

  • Tragen Sie reflektierende Kleider oder Hilfsmittel
  • Betreten Sie den Fussgängerstreifen nicht überraschend. Warten Sie, bis Sie sicher sind, dass Sie der Automobilist gesehen hat und anhält.

Automobilisten

  • Kontrollieren Sie regelmässig die Beleuchtung Ihres Fahrzeuges.
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Witterungs- und Sichtbedingungen an.
  • Vorsicht im Bereich von Fussgängerstreifen!

BfU-Kampagne «Nur wer leuchtet, wird rechtzeitig gesehen.»

TCS-Kampagne «Made Visible»

Sicherheitsgurten und Kindersitze

Die wichtigsten Vorschriften

Mitfahrer

In und auf Fahrzeugen dürfen nur so viele Personen mitgeführt werden wie Plätze bewilligt sind

Sicherheitsgurten

Auf allen Plätzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen diese auch benützt werden. Diese Pflicht gilt in allen Fahrzeugen und insbesondere auch in Reisecars, Taxis, Schulbussen, Fahrzeugen von Sportvereinen usw. Angurten müssen sich Fahrzeugführer/in und mitfahrende Personen jeden Alters.

Verantwortlichkeit

Auf Plätzen mit Sicherheitsgurten ist der Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin dafür verantwortlich, dass Kinder bis 12 Jahre korrekt gesichert sind.

Wie müssen Kinder gesichert werden?

Kinder unter 12 Jahren (wenn sie kleiner als 150 cm sind) müssen mit einer geeigneten und geprüften Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden.

Kinder ab einer Körpergrösse von 150 cm und Personen ab 12 Jahren müssen die vorhandenen Sicherheitsgurten tragen.

Ausnahmen von der Pflicht, Kinderrückhaltevorrichtungen zu verwenden

In Gesellschaftswagen (Cars) und auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen mit reduzierten Abmessungen gilt eine abweichende Regelung: Dort müssen Kinderrückhaltevorrichtungen nur für Kinder bis vier Jahre verwendet werden. Auf Sitzplätzen, welche lediglich mit einem Beckengurt ausgerüstet sind, ist die Verwendung einer Kinderrückhaltevorrichtung nur für Kinder bis sieben Jahre erforderlich.

Mitführen von mehreren Kinderrückhaltevorrichtungen

Ob auf der hinteren Sitzreihe eines Personenwagens drei Kinderrückhaltevorrichtungen gleichzeitig nebeneinander verwendet werden können, hängt wesentlich vom Fahrzeug, den verwendeten Rückhaltevorrichtungen und dem Alter bzw. dem Gewicht der Kinder ab.

Verwendung von Kinderrückhaltevorrichtungen auf den Vordersitzen

Kinder dürfen unabhängig von ihrem Alter grundsätzlich auch auf dem Beifahrersitz mitgeführt werden. Sind Airbags vorhanden, dürfen aber nach hinten gerichtete Rückhaltevorrichtungen (Reboard) nur dann verwendet werden, wenn der Airbag deaktiviert ist. Nach vorne gerichtete Rückhaltevorrichtungen dürfen auf Plätzen mit Airbag verwendet werden, wenn dies in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers nicht ausgeschlossen ist.

TCS/bfu Kinder im Auto (PDF, 574 KB)

TCS/bfu Ratgeber Auto-Kindersitze (PDF, 6,8 MB)

«Such Blickkontakt»

Unfälle auf dem Fussgängerstreifen müssen nicht sein!

Dunkelheit, Regen, dichter Feierabendverkehr - genau die Bedingungen, bei denen es besonders häufig zu Unfällen mit Fussgängern kommt. Der Fussgänger als klar schwächerer Verkehrsteilnehmer hat immer das Nachsehen.

Solche Unfälle können verhindert werden. Autofahrer und Fussgänger sind gefordert, sich richtig zu verhalten. Hier die wichtigsten Tipps:

Autofahrer:

  • Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen
  • Volle Konzentration auf die Strasse - Ablenkung durch Telefonieren etc. ist tabu!
  • Bremsbereitschaft erstellen

Fussgänger:

  • Den Fussgängerstreifen erst betreten, wenn klar ist, dass die Autofahrer aus beiden Richtungen einen gesehen haben (Blickkontakt suchen)
  • Vorhandene Fussgängerstreifen benützen und diese nicht überraschend betreten
  • Reflektoren an Kleidung anbringen

Tagfahrlichter

Tagfahrlichter und ihre Tücken

Tagfahrlichter sind eine gute Sache. Nebel und Regen können dem Lichtsensor des Autos jedoch einen Streich spielen. Das Abblendlicht und die Heckleuchten bleiben dunkel. Erfahren Sie mehr im Video: Tagfahrlichter und ihre Tücken

Verhalten bei Verkehrsunfall

Merken Sie sich bitte die wichtigsten Regeln

1. Überblick verschaffen

Nerven nicht verlieren, Warnblinker und Abblendlicht einschaltenÜberblick verschaffen über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten FahrzeugeGibt es Verletzte?Besteht Brand- oder Explosionsgefahr? Gibt es Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern?

2. Absichern der Unfallstelle

Pannendreieck mindestens 50 Meter von der Unfallstelle entfernt aufstellen. Wo schnell gefahren wird, in 100 Metern Entfernung.Das Pannendreieck sollte griffbereit sein, z.B. unter dem Sitz. Es gehört nicht in den Kofferraum.

3. Nothilfe leisten

Verletzte unverzüglich aus der Gefahrenzone bringen (nachfolgender Verkehr, Brandgefahr der Fahrzeuge)1. Hilfe leisten, evtl. Auto-Apotheke zu Hilfe nehmen

4. Rettungsdienste alarmieren

Polizei 117, Sanität 144 oder bei Brand Feuerwehr 118 anrufen

5. Verletzte betreuen

Betreuen, genau beobachten, sich mit ihnen unterhalten

Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Besonders auf Autobahnen und Strassen mit schnellem Verkehr besteht auch für die Helfer ein grosses Risiko.

Verhalten im Tunnel

Richtiges Verhalten kann Leben retten!

Stau

  • Warnblinker einschalten, um die Verkehrsstockung zu signalisieren
  • Genügend Platz für die Durchfahrt von Notfallfahrzeugen frei lassen: Gasse bilden
  • Motor abschalten
  • Radio einschalten: Verkehrsinformationen verfolgen. Polizei kann Anweisungen direkt via Radio DRS verbreiten.
  • Nur auf polizeiliche Anordnung das Fahrzeug verlassen. Zündschlüssel stecken lassen.

Feuer im Tunnel

  • Gasse bilden: Fahrzeug seitlich am Tunnelrand anhalten.
  • Motor abstellen und Zündschlüssel stecken lassen.
  • Sofort Fluchtweg suchen: das Fahrzeug unverzüglich verlassen und sich in Sicherheit bringen. Jede Sekunde zählt! Niemals dem Rauch entgegenlaufen.
  • Nicht in Panik geraten: An der Tunnelwand entlang gehen. Den Angaben der Hinweistafeln zu einem Notausgang oder einem Schutzraum folgen.
  • Niemals mit Fahrzeug wenden oder rückwärts fahren.

Panne / Brand

  • Warnblinkanlage einschalten, um Gefahr zu signalisieren.
  • Beginnt das Fahrzeug während der Fahrt zu brennen, falls möglich aus dem Tunnel herausfahren.
  • Ist dies nicht möglich, rechts heranfahren.
  • Sofort Motor abstellen und Zündschlüssel stecken lassen.
  • Über Notrufsäule Polizei verständigen.
  • Versuchen, mit dem eigenen Feuerlöscher oder dem der Schutznische den Brand zu löschen.
  • Kann das Feuer nicht gelöscht werden, den Angaben der Hinweistafeln zu einem Notausgang oder einem Schutzraum folgen.

Schutzraum

  • Hilfe anfordern (SOS-Notrufsäule im Schutzraum)
  • Erste Hilfe leisten
  • Ruhe bewahren und auf Hilfe warten (Schutzraum nicht verlassen, in diesen kann kein Rauch eindringen).
  • Anweisungen der Tunneldurchsagen (Lautsprecher) folgen.

Liefer- und Lastwagen

  • Nie am Brandobjekt vorbeifahren, wenn sich im Fahrzeug gefährliche Güter (SDR) befinden (frühzeitig ausstellen).

TCS Tunnelbroschüre (PDF, 561 KB)

Tiere im Verkehr

Aktuelle Verkehrslage

Alle Staus und Verkehrsbehinderungen der ganzen Schweiz

Wichtige Baustellen und Projekte auf den Nationalstrassen

Trendfahrzeuge

Alle Informationen zu E-Bike, Elektrotrottinett & Co. in einem Flyer.

Zum Flyer (PDF, Dokument, 4,0 MB)

«Autobahn-Knigge»

Verkehrsüberlastung ist die häufigste Ursache für Stau. Wir alle können mit unserem Verhalten einen Beitrag zu einem besser fliessenden Verkehr und für die Verkehrssicherheit auf den Autobahnen leisten. Zum «Autobahn-Knigge»

Fahr im Kreisel in der Mitte

Wer im Sichtfeld fährt, wird gesehen.

Fahr-Sichtbar.ch

Sichtbarkeit: Videoclips des Aargauer Fahrlehrerverbandes

Sicher in der Dunkelheit

Rettungsgasse

Blinde im Strassenverkehr