Selbständige Firmensitz Grossbritannien
Informationen für Selbständigerwerbende mit Staatsangehörigkeit EU/EFTA und Wohnsitz in Grossbritannien
Für Selbständigerwerbende mit Staatsangehörigkeit EU/EFTA und Wohnsitz in Grossbritannien gilt Folgendes:
Sie können ihre Dienstleistungen in der Schweiz bis maximal 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr weiterführen, wenn die Dienstleistung vor dem 1. Januar 2021 begonnen hat und ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag vor diesem Datum abgeschlossen worden ist. Das Datum des Dienstleistungsvertrags muss im Kommentarfeld der Online-Meldung eingetragen werden. Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau kann die Einreichung des Dienstleistungsvertrags verlangen.
Informationen für Selbständigerwerbende mit Staatsangehörigkeit von Grossbritannien und Firmensitz in Grossbritannien
Für Selbständigerwerbende mit Staatsangehörigkeit von Grossbritannien und Firmensitz in Grossbritannien gilt bis Ende 2025 weiterhin das Online-Meldeverfahren für Dienstleistungen bis maximal 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr (analog EU/EFTA-Selbständigerwerbende mit EU/EFTA-Firmensitz).