Verlängerung von Bewilligungen

Übersicht über die Verlängerung von Bewilligungen.
- Hinweis: Die Verfallsanzeige soll unmittelbar nach Erhalt den Einwohnerdiensten eingereicht werden (nicht erst zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligung, wie auf der Anzeige vermerkt)
- Weisung SEM zur Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung SEM (Ziff. 3.4 Niederlassungsbewilligung)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung SEM (Ziff. 3.3. Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligung)(öffnet in einem neuen Fenster)