Rückkehrhilfe – Rückkehrberatung
Personen aus dem Asylbereich, die sich für eine selbstständige Rückkehr interessieren oder entscheiden, erhalten eine kostenlose Beratung sowie Informationen über die Möglichkeiten der Rückkehrhilfe und die Wiedereingliederung im Herkunftsland.
Die Rückkehrberatung ist kostenlos, unverbindlich, vertraulich und individuell. Die Beratung verpflichtet nicht zur Ausreise und hat keinen Einfluss auf ein noch hängiges Verfahren.
Was ist Rückkehrhilfe?
Rückkehrhilfe unterstützt Sie bei der Rückkehr in Ihr Herkunftsland. Sie erleichtert den Neuanfang und verbessert die Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.
Was ist die Rückkehrberatung?
Die Rückkehrberatung informiert Sie über die Möglichkeiten der Rückkehrhilfe und Reintegration. Sie unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Organisation der Rückreise und der Beschaffung von Reisedokumenten.
Wer kann Rückkehrhilfe beantragen?
Die Rückkehrhilfe steht allen Asylsuchenden offen, die freiwillig und / oder selbstständig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Auch anerkannte Flüchtlinge können Rückkehrhilfe beantragen. Sie steht auch Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel offen, die sich in der Schweiz in einer Ausbeutungssituation befinden und in ihre Heimat oder in einen Drittstaat möchten.
Wann und wie?
Sie können Rückkehrhilfe sowohl während als auch nach Abschluss des Asylverfahrens beantragen. Insbesondere bei einem negativen Asylentschied ist es wichtig, die Möglichkeiten der Rückkehrhilfe zu prüfen und sich beraten zu lassen.
So erreichen Sie die Rückkehrberatung:
Email: rkb@ag.ch
Telefon: +41 (0)62 835 52 70
Sie können die Rückkehrberatung auch über Ihre Betreuungsperson kontaktieren.
Wo ist die Rückkehrberatung?
Im Aargau finden Sie die Rückkehrberatung an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau. Im zweiten Stock können Sie direkt am Schalter vorbeikommen oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
+41 (0)62 835 52 70
Flyer in verschiedenen Sprachen
- Amharisch (PDF, 2 Seiten, 460 KB)
- Arabisch (PDF, 2 Seiten, 372 KB)
- Deutsch (PDF, 2 Seiten, 335 KB)
- English (PDF, 2 Seiten, 273 KB)
- Farsi (Persisch) (PDF, 2 Seiten, 408 KB)
- Französisch (PDF, 2 Seiten, 329 KB)
- Italienisch (PDF, 2 Seiten, 334 KB)
- Kurdisch (PDF, 2 Seiten, 4,3 MB)
- Portugiesisch (PDF, 2 Seiten, 335 KB)
- Russisch (PDF, 2 Seiten, 285 KB)
- Tamilisch (PDF, 2 Seiten, 391 KB)
- Tigrinya (PDF, 2 Seiten, 460 KB)
- Türkisch (PDF, 2 Seiten, 311 KB)
Rückkehr In die Zukunft?
In den untenstehenden Artikeln erfahren Sie mehr über die Arbeit der Rückkehrberatung:
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration
Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) berät Migrantinnen und unterstützt sie dabei, sich gegen Ausbeutung und Gewalt zu wehren, ihre Rechte und Interessen durchzusetzen und Auswege aus schwierigen Situationen zu finden. Vertraulich und kostenlos.
Hier finden Sie mehr Informationen.
YouProject
YouProject präsentiert Videos und Diashows von Personen, die sich asylrechtlich in der Schweiz aufgehalten haben und aus der Schweiz in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind.
Das Staatssekretariat für Migration SEM setzt die Rückkehrhilfe mit seinen Partnern, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den zuständigen kantonalen Stellen und Hilfswerken um:
- Staatssekretariat für Migration (SEM), Rückkehrhilfe
- Internationale Organisation für Migration (IOM)
- Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)