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Aufenthalt

Biometrischer Ausländerausweis

Hier finden Sie Informationen zum biometrischen Ausländerausweis.

Biometrischer  Ausweis Ansicht von vorne
Biometrischer  Ausweis Ansicht von hinten
Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige, Quelle: Staatssekretariat für Migration SEM

Der biometrische Ausländerausweis

Die Schweiz stellt seit der Assoziierung ans Schengen Abkommen am 12. Dezember 2008 einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat für Drittstaatsangehörige aus. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Ausweises werden seit dem 24. Januar 2011 biometrische Daten auf einem Chip im Ausländerausweis gespeichert. Die Schweiz setzt mit den biometrischen Ausländerausweisen eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts um und folgt der weltweiten Tendenz, mit modernster Technik die Ausweissicherheit zu erhöhen und den Missbrauch zu erschweren. Der biometrische Ausländerausweis zeigt, wie der bisherige, den ausländerrechtlichen Status in der Schweiz und berechtigt zusammen mit einem gültigen nationalen Reisepass zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum.

Antrags- und Ausstellungsverfahren

Die ausländische Person meldet sich nach Erhalt der Verfallsanzeige oder nach erfolgter Einreise in die Schweiz bei ihrer Wohngemeinde. Die Wohngemeinde sendet die Verfallsanzeige, sowie weitere nötige Unterlagen an das Amt für Migration und Integration. Dieses prüft, ob eine Bewilligung erteilt werden kann.

Die ausländische Person erhält eine Termineinladung für die biometrische Datenerfassung beim Ausweiszentrum Aargau. Terminverschiebungen können direkt mit dem erhaltenen Zugangscode unter www.ag.ch/naa vorgenommen werden.

Ohne Erfassung der biometrischen Daten kann kein Ausweis erstellt werden.

Wer erhält einen biometrischen Ausländerausweis?

Die bestehenden Ausländerausweise ohne biometrische Daten behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Der biometrische Ausländerausweis wird erst dann ausgestellt, wenn der alte Ausweis wegen Ablaufs der Gültigkeit oder aufgrund von Datenänderungen erneuert werden muss.

Den biometrischen Ausländerausweis erhalten Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören.

Die Ausweiskategorien sind unverändert:

Erfassung der biometrischen Daten

Informationen zur Erfassung der biometrischen Daten für den Ausländerausweis erhalten Sie unter www.ag.ch/ausweiszentrum.

Ausstellung des Biometrischen Ausländerausweises

Die Aushändigung des neuen Ausländerausweises erfolgt gegen Abgabe des alten Ausweises bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde. Diese werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sobald der neue Ausweis eingetroffen ist.

Kosten

Die Erfassung der biometrischen Daten kostet Fr. 20.– pro Person und wird zusammen mit den Gebühren für den Ausländerausweis erhoben. Die Bezahlung erfolgt bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde.

Wichtige Hinweise

Bestehende Ausländerausweise ohne biometrische Daten behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.