Berufliche Grundausbildung für Personen ohne Aufenthaltsrecht
Der Kanton kann mit Zustimmung des Staatssekretariat für Migration (SEM) einer Person mit unrechtmässigem Aufenthalt eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.
Weisungen SEM Ziff. 5.1(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Auslandergesetz AIG (SR 142.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Asylgesetz AsylG (SR 142.31)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (SR 142.201)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gebührenverordnung GebV-AIG (SR 142.209)(öffnet in einem neuen Fenster)