Abmeldung (freiwillige Rückkehr)
Ich kehre in mein Heimatland zurück. Wo und wann muss ich mich abmelden?
Eine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung erlischt mit der definitiven Abmeldung ins Ausland. Die Abmeldung ins Ausland hat bei der Wohngemeinde in der Schweiz zu erfolgen.
Wird anlässlich der Abmeldung ein Gesuch um Aufrechterhaltung oder Zusicherung der Widereinreise gestellt, erlischt die Bewilligung erst, wenn das Gesuch abgelehnt wurde und die oder der Betroffene sich mehr als sechs Monate im Ausland aufhält.