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Förderbereiche

Arbeitsmarktfähigkeit

Der Bedarf der Schweizer Wirtschaft für zusätzliche ausländische Arbeitskräfte und damit die Einreise zu Erwerbszwecken ist nebst dem Familiennachzug nach wie vor einer der wichtigsten Zuwanderungsgründe. Insbesondere Personen, die im Familiennachzug oder aus Asylgründen in die Schweiz einreisen, müssen zuerst die Sprache lernen und erste Arbeitserfahrungen sammeln, um im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Fehlende oder nicht anerkannte resp. für den Schweizer Arbeitsmarkt ungenügende Ausbildungen sowie administrative Hürden bei Arbeitsmeldung- und Bewilligungsverfahren wirken dabei auch erschwerend.

Nicht allen Migrantinnen und Migranten gelingt der Schritt in die Arbeitswelt auf Anhieb. Insbesondere Personen, die im Familiennachzug oder aus Asylgründen in die Schweiz einreisen, müssen zuerst die Sprache lernen und erste Arbeitserfahrungen sammeln, um im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Fehlende oder nicht anerkannte resp. für den Schweizer Arbeitsmarkt ungenügende Ausbildungen sowie administrative Hürden bei Arbeitsmeldung- und Bewilligungsverfahren wirken dabei auch erschwerend.

Ziele des Förderbereichs Arbeitsmarktfähigkeit

Der Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit verfolgt zwei Ziele:

  • Zugewanderte sollen rasch für sich selbst sorgen können. Dafür werden sie mit Angeboten der Grundkompetenzförderung unterstützt, die ihre Anschlussfähigkeit für das Schweizer Berufsbildungssystem und für den Schweizer Arbeitsmarkt inklusive weiterführender Qualifizierungen über Branchenkurse und Weiterbildungen verbessern.
  • Bei vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen sowie Schutzsuchenden werden die Fähigkeiten und Ressourcen im Rahmen eines systematischen Erstintegrationsprozesses früh erkannt und gefördert, damit sie möglichst rasch selbständig und unabhängig von der Sozialhilfe leben können.

Arbeitsmarktfähigkeit im Aargau

Für einige Zugewanderte gestaltet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt besonders schwierig. Dazu gehören vor allem eingewanderte Personen aus dem Asylbereich (Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) und Jugendliche, die im nicht mehr schulpflichtigen Alter (älter als 16 Jahre) durch den Familiennachzug in die Schweiz kommen, sogenannte Spätimmigrierte. Die spezifischen Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die Berufsbildung oder zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit richten sich insbesondere an diese zwei Gruppen.

Integration besonderer Zielgruppen

Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge

Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sowie Schutzsuchende werden im Rahmen der vom Bund finanzierten Integrationsagenda Schweiz respektive Programm S möglichst rasch nach der Regelung ihres Aufenthaltsstatus respektive Erhalt des Schutzstatus S mit geeigneten Massnahmen bedarfsgerecht gefördert. Dort wo eine berufliche Integration vorübergehend oder generell als nicht realisierbar eingeschätzt wird, ist es das Ziel, die soziale Integration derart zu fördern, dass ihnen ein möglichst selbstständiges Leben in Kenntnis der in unserem Land üblichen Gepflogenheiten und Landessprache ermöglicht wird.

Für die Vorbereitung auf eine Berufsbildung stehen seitens der spezifischen Integrationsförderung aus den Mitteln des Bundes der Integrationsagenda Schweiz IAS und Programm S für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sowie Schutzsuchende verschiedene vorbereitende und flankierende Massnahmen bereit. Diese werden in den jeweiligen Integrationsplänen im Rahmen des systematischen Verfahrens der Erstgespräche beim Amt für Migration und Integration festgehalten oder können über die IT-Plattform seitens fallführender Stellen / Betreuenden der Unterkunftsstruktur oder Gemeinden angefragt werden.

Bei Unsicherheiten oder Fragen zu passenden (berufs-)vorbereitenden Angeboten für Personen, welche nach Erreichen des Alters von 16 Jahren zugewandert sind und daher nicht mehr in die Regelangebote eingeschult wurden, schreiben Sie bitte unter Angabe von ZEMIS-Nr., Geburtsdatum und die zuletzt besuchte Schule an ias@ag.ch / IT-Plattform IAS.

Nach dem positiven Asylentscheid besuchen die VA/FL ein Erstgespräch beim MIKA und erhalten einen Integrationsplan mit individuell auf sie zugeschnittenen Massnahmen. Zuständig für die aktive Fallführung ist das Case Management Support Integration im Kantonalen Sozialdienst (KSD), solange die Person in einer kantonalen Unterkunft wohnt. Findet eine Wohnsitznahme in einer Gemeinde statt, so wird eine Dossierübergabe via IT-Plattform IAS sichergestellt. Gemeinden, die Fragen zum Integrationsplan haben oder sonstige Unterstützung bei der Massnahmenumsetzung benötigen, können sich jederzeit an den Kanton wenden.

Weitere Informationen zur durchgehenden Fallführung und der IAS finden Sie hier.

Suchen Sie als Gemeinde Unterstützung oder haben Sie allgemeine Fragen zur IAS, können Sie uns gerne unter ias@ag.ch kontaktieren.

Spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene

Für spätimmigrierte B-/C-Migrantinnen und Migranten aus dem Familiennachzug aus EU-/EFTA-/ Drittstaaten stehen über die spezifische Integrationsförderung subventionierte Sprachkurse (PDF, 432 KB) oder intensive Sprachkurse auf dem freien Markt zur Verfügung, die zum Beispiel zur Vorbereitung auf die berufsvorbereitenden/überbrückenden Angebote der Regelstruktur oder auch als Vorbereitung auf den direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt besucht werden können. Die vom Kanton im Rahmen KIP angebotenen Deutschkurse sind für Personen aus EU-/EFTA-/Drittstaaten zugänglich und im Vergleich zu den Marktangeboten günstig, aber nicht gratis. Personen ohne individuellen Integrationspläne des MIKA müssen einen Teil der Kurskosten selber tragen (evtl. hier Link zum Flyer Sprachangebote). Volksschulabgänger/innen, die noch nicht über ein abgeschlossenes GER A1 verfügen, und somit keinen Anschluss an die Brückenangebote der kantonalen Schule für Berufsbildung haben, sind momentan auch auf diese subventionierten Deutschkurse oder Intensivkurse des freien Markts zu verweisen, wenn im Rahmen der Möglichkeiten der Volkschule (Wiederholung Schuljahr, RIK) keine passendere, bessere Lösung ermöglicht werden kann.

Weitere Informationen zu berufsvorbereitenden Angeboten und Zwischenlösungen der Regelstruktur, die allen Jugendlichen und spätimmigrierten Erwachsenen offen stehen, finden sich über die entsprechenden Webseiten des Departements Bildung, Kultur und Sport BKS.

Spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene (16–25-jährige) aus EU/EFTA- und Drittstaaten haben ein besonderes Ausbildungspotential, welches der Kanton im Rahmen des KIP fördert. Da diese Personen nicht mehr in die Volksschule eintreten können, gibt es spezifische Angebote, insbesondere für die Vorbereitung auf eine Berufslehre. Die SIB informiert und berät systematisch spätimmigrierte Jugendliche (16–18-jährige) über das Bildungssystem bzw. Wege zu einem Abschluss auf Sekundarstufe II. Junge Erwachsene (19–25-jährige) werden über die passenden spezifischen Informations-, Beratungs- und Anschlussmöglichkeiten schriftlich informiert.

Bei Unsicherheiten oder Fragen zu passenden (berufs-)vorbereitenden Angeboten für Spätimmigrierte, welche nach Erreichen des Alters von 16 Jahren zugewandert sind und daher nicht mehr in die Regelangebote eingeschult wurden, schreiben Sie bitte unter Angabe von ZEMIS-Nr., Geburtsdatum und die zuletzt besuchte Schule an integration@ag.ch (bei Personen aus EU/EFTA/Drittstaaten).