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Integration

Grundlagen der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist zentrale Voraussetzung für eine breit abgestützte und gut verankerte Integrationsförderung vor Ort. Dies gilt in besonderem Masse für den Kanton Aargau, der mit seinen verschiedenen regionalen Zentren ausgeprägt dezentral organisiert ist.

Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Sie findet primär in den Regelstrukturen - in der Schule, der Berufsbildung, bei der Arbeit oder im Gesundheitswesen - statt. Die spezifische Integrationsförderung stellt ergänzend dazu Angebote bereit, vor allem für Personen, welche die Angebote der Regelstruktur nicht ohne zusätzliche Unterstützung nutzen können, weil ihnen die Voraussetzungen dazu fehlen. Ausserdem unterstützt sie die Regelstrukturen bei der Umsetzung ihrer Integrationsaufgabe.

Die Gemeinden und Regionen bestimmen Art und Umfang der Integrationsförderung gemäss ihrem Bedarf. Mit dem Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) unterstützt der Kanton die Gemeinden, deren Einwohner- und Sozialdienste und ihre Institutionen (Vereine, Bibliotheken, Schulen) fachlich und finanziell bei der spezifischen Integrationsförderung nach Massgabe der finanziellen Möglichkeiten.

Kanton

Seit 2009 unterstützt der Kanton mit Bundes- und Kantonsgeldern Massnahmen zur spezifischen Integrationsförderung. In diesem Rahmen unterstützt die Migrationskommission den Regierungsrat bei der Integration der ausländischen Bevölkerung. Sie besteht aus 10 – 12 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretungen der wichtigsten gesellschaftlichen Bereiche zusammen. Die Leitung liegt beim Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres.

Seit Januar 2014 wird die Kantonale Integrationsförderung im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP umgesetzt. Aktuell läuft die Programmperiode KIP 3 (2024-2027). Für die Umsetzung und Koordination ist die Sektion Integration und Beratung des Amts für Migration und Integration zuständig. Sie arbeitet eng mit den Regelstrukturen, den Gemeinden und verschiedenen anderen Akteuren der Integrationsförderung zusammen.

Die Begleitgruppe KIP/IAS kommt regelmässig zusammen, um im Bereich Integration Erfahrungen auszutauschen sowie Synergien zu nutzen. Sie setzt sich aus Vertretungen der Departemente Gesundheit und Soziales (DGS), Bildung, Kultur und Sport (BKS), und Volkswirtschaft und Inneres (DVI) zusammen. Die Zusammensetzung wurde angepasst, sodass auch je zwei bis drei Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter seitens der Gemeindesozialdienste in der fachlichen Begleitung vertreten sind.

Bund

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz und somit auch für die Integrationsförderung. Der Bund richtet seit 2001 finanzielle Beiträge an die Integrationsförderung in den Kantonen und Gemeinden aus. Seit 2014 schliesst der Bund mit allen Kantonen vierjährige Programmvereinbarungen (KIP) ab, welche die Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung im jeweiligen kantonalen Kontext bündeln.

Die Kantone verfügen mit den Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) heute über einen Rahmen, der alle spezifischen Integrationsförderangebote zusammenfasst. Mit der der Integrationsagenda Schweiz leistet der Bund Beiträge an die Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen im Rahmen der KIP.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Integrationspolitik auf Bundesebene:

Staatssekretariat für Migration (SEM)