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Grundlagen und Zusammenarbeit

Kantonales Integrationsprogramm KIP

Bund und Kantone wollen die Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten gezielt verstärken: In allen Kantonen laufen vierjährige Integrationsprogramme (KIP).

Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) bündelt spezifische Integrationsmassnahmen mit dem Ziel, Personen mit Integrationsbedarf den Zugang zu Regelstrukturen (Arbeitsmarkt, Schule, Ausbildung etc.) mit ergänzenden Angeboten zu ermöglichen und somit das harmonische Zusammenleben der Bevölkerung zu erleichtern.

Allgemeine Informationen zum KIP

Die Kantonalen Integrationsprogramme basieren auf Vereinbarungen mit dem Bund. Darin werden verbindliche Integrationsziele sowie Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Programme festgehalten. Die Finanzierung der KIP wird paritätisch zwischen Bund, Kanton und Gemeinden sichergestellt.

Der Kanton Aargau verfolgt in der Integrationsförderung den Regelstrukturansatz. Die Integration erfolgt primär in den Schulen, im Arbeitsmarkt oder im Bildungswesen. Die spezifische Integrationsförderung schafft ergänzende Angebote insbesondere für diejenigen Personen, welche die Angebote der Regelstruktur nicht ohne zusätzliche Unterstützung nutzen können, weil ihnen die Voraussetzungen dazu fehlen.

Für die Umsetzung des KIP des Kantons Aargau ist die Sektion Integration und Beratung des Amts für Migration und Integration zuständig. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und anderen Akteuren der Integrationsförderung

KIP 3 (2024-2027)

Mit dem KIP 3 werden die Eckwerte für die Integrationsmassnahmen im Zeitraum 2024 - 2027 festgelegt. Diese Massnahmen ermöglichen neuzugewanderten Menschen einen raschen und nachhaltigen Einstieg in den Arbeitsmarkt, verhindern soziale Spannungen und hohe Kosten aufgrund von wirtschaftlicher Unselbstständigkeit.

Beim KIP 3 handelt es sich primär um eine Weiterentwicklung der laufenden Programme ohne fundamentale Neuausrichtung. Bestehende Massnahmen und Förderbereiche sollen weitergeführt werden, da sich die bisherige Integrationsförderung bewährt und durch ihr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgezeichnet hat. Gleichzeitig werden das Angebot an Sprachkursen und die Regionalisierung der Verbundaufgabe Integration mit den Gemeinden vertieft.

Die Nachfrage an Deutschkursen ist aufgrund der höheren Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes und den Integrationsbestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes gestiegen. Deshalb werden im KIP 3 neu auch regionale Kurse angeboten, die über das Niveau A2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) hinausgehen. Somit können Sprachkenntnisse, die eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Integration darstellen, noch zielführender gefördert werden.

Bisher haben sich mehr als 60 Gemeinden zu Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) zusammengeschlossen, welche die Integrationsangebote nahe an den Zielgruppen auf regionaler Ebene koordinieren. Weitere RIF starten 2024 in die Pilotphase oder sind in Planung, wobei der Kanton deren Aufbau finanziell und konzeptionell unterstützt. Die bestehenden RIF bilden das Kernstück der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden in der Integrationsarbeit. Diese Erfolgsgeschichte soll im KIP 3 mit den zukünftigen RIF fortgesetzt werden.

Integrationsagenda Schweiz (IAS)

Der Bund und die Kantone wollen die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) gezielt stärken. Die IAS wird im Rahmen des KIP umgesetzt, wird jedoch vollständig vom Bund finanziert.

Kernstück des kantonalen Umsetzungskonzepts bildet die durchgehende Fallführung, die trotz wechselnden Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden sichergestellt werden muss.

Mehr Informationen zur Umsetzung der IAS im Kanton Aargau finden Sie hier.

KIP 2bis (2022-2023)

Mit dem KIP 2bis wird das Ende 2021 auslaufende KIP 2 nahtlos verlängert. Die Verlängerung des Programms ermöglicht es, die Erfahrungen der 2019 eingeführten Integrationsagenda Schweiz und den neu hinzukommenden Begleitmassnahmen für die Weiterentwicklung des KIP 3 ab 2024 zu berücksichtigen.

Der Inhalt von KIP 2bis bleibt gegenüber dem KIP 2 weitestgehend gleich. Punktuell werden inhaltliche Schwerpunkte weiterentwickelt. Darunter fällt die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie die Fokussierung auf die Zielgruppe der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

KIP 2 (2018-2021)

Mit dem KIP 2 wird das bisher Bewährte nach Massgabe der finanziellen Mittel fortgesetzt, weiterentwickelt und verstetigt.

Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist weiterhin zentrale Voraussetzung für eine breit abgestützte und gut verankerte Integrationsförderung.

In inhaltlicher Hinsicht liegen die Schwerpunkte nach wie vor bei Massnahmen in den Bereichen Information und Beratung, Sprachförderung sowie arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration. Der Fokus liegt im Kanton Aargau auf Fördermassnahmen für schulungewohnte und niedrigqualifizierte Migrantinnen und Migranten, mit Ausnahme der Gruppe der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen, bei denen diese Einschränkung nicht gilt.

KIP 1 (2014-2017)

Mit dem KIP 1 2014-2017 wurden die Grundlagen erarbeitet, um diejenigen Zielgruppen, die nicht oder ungenügend von den Regelstrukturen erreicht werden, zielgerichtet, effektiv und kosteneffizient zu fördern. Dies in den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. In vielen Gemeinden – den wichtigsten Partnern – sind Prozesse zur Stärkung der Integrationsförderung angelaufen oder bereits in der Umsetzung.

Kantonales Integrationsprogramm KIP 1 (PDF, 2,2 MB)