Herkunftssuche beantragen
Hier finden Sie Informationen über Voraussetzungen und Gesuchstellung zur Herkunftssuche. Suchen Sie eine Person, mit der Sie wegen einer erfolgten Adoption keinen Kontakt haben oder möchten Sie Auskunft über deren Personalien?
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Aargau
- Adoptierte Person sucht leibliche Eltern und/oder (Halb-) Geschwister
- Leiblicher Elternteil, der ein Kind zur Adoption frei gegeben hat
- Leibliche (Halb-) Geschwister einer adoptierten Person
- Volljährigkeit oder schützenswertes Interesse
Ablauf
Jeder Kanton hat eine Auskunfts- und Beratungsstelle bestimmt, welche die leiblichen Eltern, deren direkte Nachkommen sowie das Kind auf Wunsch beratend unterstützt.
Adressliste der zuständigen Auskunfts- und Beratungsstellen(öffnet in einem neuen Fenster)
Auskunfts- und Beratungsstelle für alle Herkunftsländer
Irene Raab Rodríguez, dipl. Sozialarbeiterin FH, Telefon 062 835 14 53
Schritt 1:
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Herkunftssuche erfüllen, können Sie uns vor der Einreichung Ihres Gesuches gerne telefonisch kontaktieren, damit wir mit Ihnen Ihre Erwartungen und die Möglichkeiten besprechen können.
Schritt 2:
Füllen Sie das Formular Herkunftssuche aus und ergänzen Sie es mit den erwähnten Beilagen.
- Merkblatt Herkunftssuche (PDF, 2 Seiten, 35 KB)
- Formular Herkunftssuche (PDF, 4 Seiten, 110 KB)
- Ermächtigung (PDF, 1 Seite, 31 KB)
Schritt 3:
Senden Sie das Formular Herkunftssuche mit Beilagen und Ermächtigung an:
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Auskunftsstelle Adoption
Bahnhofplatz 3c
5000 Aarau
Benötigte Unterlagen
Sind Sie im Ausland geboren, besprechen wir mit Ihnen das Vorgehen telefonisch.
Sind Sie in der Schweiz geboren, reichen Sie uns das Gesuch ein (siehe Schritt 2).
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Die Bearbeitung des Gesuches um Herkunftssuche durch die Auskunftsstelle ist kostenlos. Kosten von Dritten (z. B. Auskünfte von Zivilstandsämtern, Übersetzungen, Aktenbeizug, Port, Kopien) werden nach § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren im Personenstandswesen (SAR 661.131(öffnet in einem neuen Fenster)) in Rechnung gestellt..
Rechtliche Grundlagen
Formulare & Online-Dienstleistungen
Siehe Ablauf Schritt 2