Stiefkindadoption beantragen
Hier finden Sie Informationen über Voraussetzungen und Gesuchstellung für eine Stiefkindadoption. Bei der Stiefkindadoption adoptieren Sie als Ehefrau das Kind Ihres Ehemannes bzw. als Ehemann das Kind Ihrer Ehefrau oder als Partnerin das Kind Ihrer Partnerin bzw. als Partner das Kind Ihres Partners, wenn Sie in eingetragener Partnerschaft leben oder als Partnerin bzw. Partner das Kind Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners, wenn Sie eine faktische Lebensgemeinschaft führen.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Kanton Aargau
- Ehegatten bzw. Partnerinnen und Partner, die seit mindestens 3 Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen
- Mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Kind und adoptierender Person
- Mindestens 16 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und adoptierender Person
- Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes
- Zustimmung des urteilsfähigen Kindes
Wenn eine gesetzliche Massnahme besteht:
- Bericht der Vormundin / des Vormunds oder der Beiständin / des Beistands
- Zustimmung der Kindesschutzbehörde
Eine Adoption ist nur möglich, wenn sie dem Wohl des Kindes dient.
Ablauf
Schritt 1:
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Stiefkindadoption erfüllen, können Sie mit dem Gesuchsformular die Adoption Ihres Stiefkindes beantragen. Bitte konsultieren Sie vorher unbedingt unser Merkblatt.
Merkblatt:
Merkblatt Stiefkindadoption (RTF, 322 KB)
Gesuchsformular digital:
- Gesuchstellerin Stiefmutter_in Ehe (RTF, 319 KB)
- Gesuchstellerin Stiefmutter_in eingetragener Partnerschaft (RTF, 318 KB)
- Gesuchstellerin Stiefmutter_in faktischer Lebensgemeinschaft (RTF, 318 KB)
- Gesuchsteller Stiefvater_in Ehe (RTF, 319 KB)
- Gesuchsteller Stiefvater_in eingetragener Partnerschaft (RTF, 319 KB)
- Gesuchsteller Stiefvater_in faktischer Lebensgemeinschaft (RTF, 317 KB)
oder handschriftlich:
- Gesuchstellerin Stiefmutter_in Ehe (PDF, 2 Seiten, 164 KB)
- Gesuchstellerin Stiefmutter_in eingetragener Partnerschaft (PDF, 164 KB)
- Gesuchstellerin Stiefmutter_in faktischer Lebensgemeinschaft (PDF, 2 Seiten, 163 KB)
- Gesuchsteller Stiefvater_in Ehe (PDF, 163 KB)
- Gesuchsteller Stiefvater_in eingetragener Partnerschaft (PDF, 164 KB)
- Gesuchsteller Stiefvater_in faktischer Lebensgemeinschaft (PDF, 163 KB)
vollständig ausfüllen.
Schritt 2:
Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit allen weiteren verlangten Unterlagen per Post an:
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Adoptionsbehörde
Bahnhofplatz 3c
Postfach
5001 Aarau
Im Rahmen der Gesuchsbearbeitung werden mit den Adoptionswilligen Gespräche geführt.
Benötigte Unterlagen
Ausgefülltes Gesuchsformular. Für alle weiteren Unterlagen siehe Rubrik "Formulare".
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Für einen Entscheid über Ihr Gesuch wird eine Gebühr im Rahmen von Fr. 700.– bis Fr. 2‘000.–, zuzüglich Auslagen erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Adoption Art. 264 – 269c Zivilgesetzbuch (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
Adoptionsverordnung (SR 211.221.36)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Merkblatt Stiefkindadoption (RTF, 3 Seiten, 322 KB)
Merkblatt Stiefkindadoption (PDF, 3 Seiten, 262 KB)