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Stiefkindadoption beantragen

Hier finden Sie Informationen über Voraussetzungen und Gesuchstellung für eine Stiefkindadoption. Bei der Stiefkindadoption adoptieren Sie als Ehefrau das Kind Ihres Ehemannes bzw. als Ehemann das Kind Ihrer Ehefrau oder als Partnerin das Kind Ihrer Partnerin bzw. als Partner das Kind Ihres Partners, wenn Sie in eingetragener Partnerschaft leben oder als Partnerin bzw. Partner das Kind Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners, wenn Sie eine faktische Lebensgemeinschaft führen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Kanton Aargau
  • Ehegatten bzw. Partnerinnen und Partner, die seit mindestens 3 Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen
  • Mindestens 1-jähriges Pflegeverhältnis (Hausgemeinschaft) zwischen Kind und adoptierender Person
  • Mindestens 16 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und adoptierender Person
  • Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes
  • Zustimmung des urteilsfähigen Kindes

Wenn eine gesetzliche Massnahme besteht:

  • Bericht der Vormundin / des Vormunds oder der Beiständin / des Beistands
  • Zustimmung der Kindesschutzbehörde

Eine Adoption ist nur möglich, wenn sie dem Wohl des Kindes dient.

Ablauf

Schritt 1:

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Stiefkindadoption erfüllen, können Sie mit dem Gesuchsformular die Adoption Ihres Stiefkindes beantragen. Bitte konsultieren Sie vorher unbedingt unser Merkblatt.

Merkblatt:

Merkblatt Stiefkindadoption (RTF, 322 KB)

Gesuchsformular digital:

oder handschriftlich:

vollständig ausfüllen.

Schritt 2:

Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit allen weiteren verlangten Unterlagen per Post an:

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Adoptionsbehörde
Bahnhofplatz 3c
Postfach
5001 Aarau

Im Rahmen der Gesuchsbearbeitung werden mit den Adoptionswilligen Gespräche geführt.

Benötigte Unterlagen

Ausgefülltes Gesuchsformular. Für alle weiteren Unterlagen siehe Rubrik "Formulare".

Fristen und Termine

Keine

Kosten

Für einen Entscheid über Ihr Gesuch wird eine Gebühr im Rahmen von Fr. 700.– bis Fr. 2‘000.–, zuzüglich Auslagen erhoben.

Rechtliche Grundlagen

Adoption Art. 264 – 269c Zivilgesetzbuch (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)

Adoptionsverordnung (SR 211.221.36)(öffnet in einem neuen Fenster)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Merkblatt Stiefkindadoption (RTF, 3 Seiten, 322 KB)

Merkblatt Stiefkindadoption (PDF, 3 Seiten, 262 KB)