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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung von Ausländer/-innen im Aargau

Es kann nur Schweizer Bürger/-in werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder.

Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch abweist, ist das Verfahren beendet. Eine Einbürgerung ist dann nicht mehr möglich.

Prüfung durch die Gemeinde

Nach Eingang des Gesuches prüft die Gemeinde die folgenden Einbürgerungsvoraussetzungen:

  • Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton und mindestens ein dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
  • Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse
  • Achtung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung

Prüfung durch den Kanton

Der Kanton übernimmt in der Regel die Prüfungsergebnisse der Gemeinde und nimmt, sofern gesetzlich vorgeschrieben, Aktualisierungen vor. Sind alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, beantragt der Kanton beim Bund die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

Prüfung durch den Bund

Der Bund übernimmt in der Regel die Prüfungsergebnisse der Gemeinde und des Kantons. Er klärt zusätzlich ab, ob die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz durch die gesuchstellende Person gefährdet ist. Ist der Einbürgerungskandidat/die Einbürgerungskandidatin nicht einschlägig registriert, so erteilt der Bund die eidgenössische Bewilligung.

Verfahrensdauer

Da die Bearbeitung auf Gemeindeebene sehr unterschiedlich organisiert ist, kann dazu keine genaue Angabe gemacht werden. Zusätzlich zur Bearbeitungsdauer der Gemeinde kommen insgesamt ca. 10 Monate für die Prüfung durch den Kanton sowie den Bund hinzu.

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf (PDF, 1 Seite, 15 KB)

Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, eine Übersicht des Verfahrens, Angabe zu den Kosten sowie eine Liste der gesetzlichen Grundlagen:

Merkblatt (PDF, 3 Seiten, 147 KB)

Gesuchsformulare

Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer aargauischen Wohngemeinde (Gemeindekanzlei). Die Gesuchseinreichung erfolgt ebenfalls bei Ihrer Wohngemeinde.

Handbuch ordentliche Einbürgerungen inkl. Anhänge

Elektronisches Handbuch für das ordentliche Einbürgerungsverfahren (PDF, 57 Seiten, 467 KB)

Anhang 1: Checkliste mit konkreten Prüfpunkten im ordentlichen Einbürgerungsverfahren (PDF, 8 Seiten, 89 KB)

Anhang 2: Hinweise zum Testablauf (PDF, 8 Seiten, 283 KB)

Anhang 3: Hinweise zu Einbürgerungsgesprächen (PDF, 7 Seiten, 154 KB)

Anhang 4: Themenvorschläge und Fragebeispiele für Einbürgerungsgespräche (PDF, 5 Seiten, 142 KB)

Anhang 5: Information zum Formular Erklärung Werte der Verfassung (PDF, 3 Seiten, 129 KB)