Ordentliche Einbürgerung von Ausländer/-innen im Aargau
Es kann nur Schweizer Bürger/-in werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder.
Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch abweist, ist das Verfahren beendet. Eine Einbürgerung ist dann nicht mehr möglich.
Prüfung durch die Gemeinde
Nach Eingang des Gesuches prüft die Gemeinde die folgenden Einbürgerungsvoraussetzungen:
- Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton und mindestens ein dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
- Vertrautsein mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde
- Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse
- Achtung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung
- Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung
Prüfung durch den Kanton
Der Kanton übernimmt in der Regel die Prüfungsergebnisse der Gemeinde und nimmt, sofern gesetzlich vorgeschrieben, Aktualisierungen vor. Sind alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, beantragt der Kanton beim Bund die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
Prüfung durch den Bund
Der Bund übernimmt in der Regel die Prüfungsergebnisse der Gemeinde und des Kantons. Er klärt zusätzlich ab, ob die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz durch die gesuchstellende Person gefährdet ist. Ist der Einbürgerungskandidat/die Einbürgerungskandidatin nicht einschlägig registriert, so erteilt der Bund die eidgenössische Bewilligung.
Verfahrensdauer
Da die Bearbeitung auf Gemeindeebene sehr unterschiedlich organisiert ist, kann dazu keine genaue Angabe gemacht werden. Zusätzlich zur Bearbeitungsdauer der Gemeinde kommen insgesamt ca. 10 Monate für die Prüfung durch den Kanton sowie den Bund hinzu.
Verfahrensablauf
Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, eine Übersicht des Verfahrens, Angabe zu den Kosten sowie eine Liste der gesetzlichen Grundlagen:
Gesuchsformulare
Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer aargauischen Wohngemeinde (Gemeindekanzlei). Die Gesuchseinreichung erfolgt ebenfalls bei Ihrer Wohngemeinde.
Handbuch ordentliche Einbürgerungen inkl. Anhänge
Elektronisches Handbuch für das ordentliche Einbürgerungsverfahren (PDF, 57 Seiten, 467 KB)
Anhang 2: Hinweise zum Testablauf (PDF, 8 Seiten, 283 KB)
Anhang 3: Hinweise zu Einbürgerungsgesprächen (PDF, 7 Seiten, 154 KB)
Anhang 4: Themenvorschläge und Fragebeispiele für Einbürgerungsgespräche (PDF, 5 Seiten, 142 KB)
Anhang 5: Information zum Formular Erklärung Werte der Verfassung (PDF, 3 Seiten, 129 KB)
Wir verweisen auf die umfassenden Ausführungen des Staatssekretariats für Migration.
Einbürgerungsleitfaden Arbeit Aargau
Informationen zum Thema finden Sie auch in dem von ArbeitAargau erstellten Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht BüG (SR 141.0)
Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht BüV (SR 141.01)
Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht KBüG (SAR 121.200)
Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht KBüV (SAR 121.213)