Für die KESB
Die Entscheidung über die Unterbringung oder Betreuung von Minderjährigen im Ausland kann in der Schweiz nur getroffen werden, wenn die Zentralbehörde oder eine andere zuständige Behörde des ausländischen Staates dieser Unterbringung oder Betreuung zugestimmt hat.
Merkblatt
Das Merkblatt beschreibt die Bedingungen und gibt Hinweise zum Verfahren der Platzierung von Minderjährigen in Pflegefamilien oder Einrichtungen im Ausland.
Merkblatt Unterbringung von Minderjährigen im Ausland (PDF, 7 Seiten, 528 KB)
Antragsformular
Jede Auslandplatzierung setzt vorgängig ein Zustimmungsverfahren voraus. Eine Auslandplatzierung ist erst möglich, wenn die ausländische Zentralbehörde oder die zuständige ausländische Behörde
- der Platzierung zugestimmt hat
- bestätigt, dass das ausländische Angebot bewilligt und beaufsichtigt ist
- bestätigt, dass die Unterbringung mit den ausländerrechtlichen Grundlagen vereinbar ist (Einreise und Aufenthalt)
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