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Für die KESB

Die Entscheidung über die Unterbringung oder Betreuung von Minderjährigen im Ausland kann in der Schweiz nur getroffen werden, wenn die Zentralbehörde oder eine andere zuständige Behörde des ausländischen Staates dieser Unterbringung oder Betreuung zugestimmt hat.

Merkblatt

Das Merkblatt beschreibt die Bedingungen und gibt Hinweise zum Verfahren der Platzierung von Minderjährigen in Pflegefamilien oder Einrichtungen im Ausland.

Merkblatt Unterbringung von Minderjährigen im Ausland (PDF, 7 Seiten, 528 KB)

Antragsformular

Jede Auslandplatzierung setzt vorgängig ein Zustimmungsverfahren voraus. Eine Auslandplatzierung ist erst möglich, wenn die ausländische Zentralbehörde oder die zuständige ausländische Behörde

  • der Platzierung zugestimmt hat
  • bestätigt, dass das ausländische Angebot bewilligt und beaufsichtigt ist
  • bestätigt, dass die Unterbringung mit den ausländerrechtlichen Grundlagen vereinbar ist (Einreise und Aufenthalt)

Formular Antrag auf Zustimmung zur Unterbringung einer/eines Minderjährigen aus der Schweiz im Ausland (PDF, 5 Seiten, 152 KB)

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Benutzung von PDF-Formularen.