Hauptmenü

Zivilstandsfragen

Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

Wichtige Informationen zur Änderung des im schweizerischen Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

Die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts kann ab 1. Januar 2022 beim Zivilstandsamt erklärt werden.