Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts
Wichtige Informationen zur Änderung des im schweizerischen Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts
Die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts kann ab 1. Januar 2022 beim Zivilstandsamt erklärt werden.