Vor- und Familienname
Im Zusammenhang mit der Erklärung zur Änderung des eingetragenen Geschlechts im Personenstandsregister kann auch der Vorname geändert werden.
Vorname
Anlässlich der Erklärung zur Änderung des eingetragenen Geschlechts im Personenstandsregister kann ein oder mehrere neue Vornamen im Register eingetragen werden. Der bisherige Vorname kann auch behalten werden. Der neue Vorname muss nicht zwingend mit dem neu erklärten Geschlecht übereinstimmen.
Soll der Vorname ohne Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts ändern, ist bei der Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantons ein Vornamensänderungsgesuch einzureichen.
Familienname
Falls der Familienname dem Geschlecht folgt (zum Beispiel slawische Namen) kann dieser auf Wunsch an das neue Geschlecht angepasst werden. Andere Änderungen des Familiennamens sind bei der Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantons zu beantragen.
Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
Namensänderungsbehörde des Kantons Aargau
Transgender Network Switzerland TGNS
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)
Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen ZStGV (SR 172.042.110)
Dekret über die Zivilstandskreise (SAR 210.170)
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch EG ZGB (SAR 210.300)
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch V EG ZGB (SAR 210.311)