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Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

Vor- und Familienname

Im Zusammenhang mit der Erklärung zur Änderung des eingetragenen Geschlechts im Personenstandsregister kann auch der Vorname geändert werden.

Vorname

Anlässlich der Erklärung zur Änderung des eingetragenen Geschlechts im Personenstandsregister kann ein oder mehrere neue Vornamen im Register eingetragen werden. Der bisherige Vorname kann auch behalten werden. Der neue Vorname muss nicht zwingend mit dem neu erklärten Geschlecht übereinstimmen.

Soll der Vorname ohne Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts ändern, ist bei der Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantons ein Vornamensänderungsgesuch einzureichen.

Familienname

Falls der Familienname dem Geschlecht folgt (zum Beispiel slawische Namen) kann dieser auf Wunsch an das neue Geschlecht angepasst werden. Andere Änderungen des Familiennamens sind bei der Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantons zu beantragen.