Anführung bisheriger Heimatort als Klammerzusatz
Bei Gemeindeänderungen verbleibt nur noch der Heimatort der neuen Gemeinde. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der wegfallenden Gemeinden verlieren ihr bisheriges Gemeindebürgerrecht (Heimatort).
Der bisherige Heimatort kann als Klammerzusatz zum neuen Gemeindebürgerrecht hinzugefügt werden. Der gebührenpflichtige Antrag ist beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt zu stellen.
Zum Antrag gelangen Sie hier.