Allgemeine Informationen zur Eheschliessung
Auf diesen Seiten erfahren die Verlobten alles Wissenswerte über die Eheschliessung, erforderliche Dokumente, zuständiges Zivilstandsamt, Namensführung nach der Ehe, Trauungsurkunde und Heirat im Ausland.
Die zivilstandsamtliche Eheschliessung
In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Haben Sie den Entschluss gefasst, zu heiraten, so wenden Sie sich telefonisch an das für Ihren Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt.
Damit Sie heiraten können, müssen Sie beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt, und urteilsfähig sein.
Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Eheschliessung stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.
Gebühren
Die Gebühren für die Eheschliessung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.
Erforderliche Dokumente
Auskunft über die erforderlichen Dokumente erteilt ausschliesslich das für Ihren Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat ein Merkblatt über die Ehe in der Schweiz herausgegeben.
Merkblatt über die Ehe in der Schweiz: Rechte und Pflichten (öffnet in einem neuen Fenster)
Merkblatt über die Eheschliessung in der Schweiz, Nr. 150.1(öffnet in einem neuen Fenster)
Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)(öffnet in einem neuen Fenster)
Dekret über die Zivilstandskreise (SAR 210.170)(öffnet in einem neuen Fenster)