Allgemeine Informationen zur Eheschliessung
Auf diesen Seiten erfahren die Verlobten alles Wissenswerte über die Eheschliessung, erforderliche Dokumente, zuständiges Zivilstandsamt, Namensführung nach der Ehe, Trauungsurkunde und Heirat im Ausland.
Die zivilstandsamtliche Eheschliessung
In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Haben Sie den Entschluss gefasst, zu heiraten, so wenden Sie sich telefonisch an das für Ihren Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt.
Damit Sie heiraten können, müssen Sie beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt, und urteilsfähig sein.
Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Eheschliessung stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.
Gebühren
Die Gebühren für die Eheschliessung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.
Erforderliche Dokumente
Auskunft über die erforderlichen Dokumente erteilt ausschliesslich das für Ihren Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat ein Merkblatt über die Ehe in der Schweiz herausgegeben.
Merkblatt über die Ehe in der Schweiz: Rechte und Pflichten
Merkblatt über die Eheschliessung in der Schweiz, Nr. 150.1
Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)
Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen ZStGV (SR 172.042.110)
Dekret über die Zivilstandskreise (SAR 210.170)
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch EG ZGB (SAR 210.300)
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch V EG ZGB (SAR 210.311)