Geburtsurkunden / Auszug aus dem Geburtsregister CIEC
Das Regionale Zivilstandsamt des Geburtsortes kann aufgrund der Beurkundung der Geburt im schweizerischen Personenstandsregister Geburtsurkunden sowie Auszüge aus dem Geburtsregister CIEC erstellen. Diese können jederzeit neu bestellt werden (Gebühr 30 Franken).
- Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
- Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
- Bestellung Registerauszüge
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)(öffnet in einem neuen Fenster)
Dekret über die Zivilstandskreise (SAR 210.170)(öffnet in einem neuen Fenster)