Bestätigung der Kindesanerkennung
Als Nachweis über die erfolgte Anerkennung und damit der Vaterschaft können Sie beim Regionalen Zivilstandsamt des Anerkennungsortes eine Bestätigung einer Kindesanerkennung vor der Geburt bzw. eine nach der Geburt bestellen (Gebühr 30 Franken).
Ebenfalls kann die erfolgte Kindesanerkennung und die damit verbundene Vaterschaft eines bereits geborenen Kindes mit einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Diese kann beim Zivilstandsamt des Geburtsortes des Kindes bezogen werden (Gebühr 30 Franken).
Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
Bestellung von Registerauszügen
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)
Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen ZStGV (SR 172.042.110)
Dekret über die Zivilstandskreise (SAR 210.170)
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch EG ZGB (SAR 210.300)
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch V EG ZGB (SAR 210.311)