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Todesfall

Todesurkunde, Auszug aus dem Todesregister CIEC

Aufgrund der Beurkundung des Todesfalles im schweizerischen Personenstandsregister kann das zuständige Regionale Zivilstandsamt des Ereignisortes jederzeit eine Todesurkunde oder einen Auszug aus dem Todesregister CIEC ausstellen (Gebühr 30 Franken).

Aufgrund der Beurkundung im Personenstandsregister kann das Zivilstandsamt des Todesortes Auszüge (Todesurkunden) erstellen. Diese können jederzeit neu bestellt werden (Gebühr 30 Franken).