Todesurkunde, Auszug aus dem Todesregister CIEC
Aufgrund der Beurkundung des Todesfalles im schweizerischen Personenstandsregister kann das zuständige Regionale Zivilstandsamt des Ereignisortes jederzeit eine Todesurkunde oder einen Auszug aus dem Todesregister CIEC ausstellen (Gebühr 30 Franken).
Aufgrund der Beurkundung im Personenstandsregister kann das Zivilstandsamt des Todesortes Auszüge (Todesurkunden) erstellen. Diese können jederzeit neu bestellt werden (Gebühr 30 Franken).
Liste der Zivilstandsämter in der Schweiz(öffnet in einem neuen Fenster)
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau
Bestellung von Registerauszügen
Rechtliche Grundlagen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
Zivilstandsverordnung ZStV (SR 211.112.2)(öffnet in einem neuen Fenster)