Leichenpass, Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll
Für die Ausstellung der Leichenpässe sind im Kanton Aargau die regionalen Zivilstandsämter zuständig.
Weitere Informationen betreffend Leichenpass oder Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll finden Sie auf der Homepage des Departements Gesundheit und Soziales unter dem Stichwort "Überführung".