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Todesfall

Leichenpass, Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll

Für die Ausstellung der Leichenpässe sind im Kanton Aargau die regionalen Zivilstandsämter zuständig.

Weitere Informationen betreffend Leichenpass oder Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll finden Sie auf der Homepage des Departements Gesundheit und Soziales unter dem Stichwort "Überführung".