Oberstaatsanwaltschaft
Die Leitung der Staatsanwaltschaften obliegt im Kanton Aargau der Oberstaatsanwaltschaft. Sie beaufsichtigt die kantonale Staatsanwaltschaft und die sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke.
Die Oberstaatsanwaltschaft sorgt für die einheitliche Gesetzesanwendung sowie die sachgerechte Aufgabenerfüllung der Staatsanwaltschaften. Im einzelnen Strafverfahren stehen der Oberstaatsanwaltschaft die gleichen Befugnisse wie den Staatsanwaltschaften zu. Zudem kann sie jederzeit ein, bei einer Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hängiges Strafverfahren an sich ziehen oder einer anderen Staatsanwaltschaft zuteilen.
Leitung
Leitender Oberstaatsanwalt
Philipp Umbricht, lic. iur., Fürsprecher
Stv. Leitender Oberstaatsanwalt
Daniel von Däniken, lic. iur., Fürsprecher
Aufgaben
Die Oberstaatsanwaltschaft regelt die Zusammenarbeit mit der Polizei. Sie entscheidet über Rechtshilfegesuche und über Konflikte die Zuständigkeit innerhalb des Kantons betreffend. Bis zum Abschluss des Vorverfahrens verfügt die Oberstaatsanwaltschaft, auf Gesuch hin, die amtlich oder notwendige Verteidigung im Strafverfahren. Im Rahmen ihrer Aufsicht genehmigt sie Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen. Im Strafbefehlsverfahren kann die Oberstaatsanwaltschaft bei der zuständigen Staatsanwältin oder beim Staatsanwalt Einsprache erheben. Entscheide der Bezirksgerichte oder des Obergerichts kann die Oberstaatsanwaltschaft an die zuständige Rechtsmittelinstanz weiterziehen.
Organisation
Die Oberstaatsanwaltschaft steht unter der Leitung eines Oberstaatsanwalts. Er wird von einer Oberstaatsanwältin und zwei Oberstaatsanwälten unterstützt.
Der Oberstaatsanwaltschaft angegliedert sind die Koordinationsstelle Strafregister, die Stabstelle Rechnungswesen, das Controlling, die Personalführung und die Medienstelle. Die Oberstaatsanwälte werden durch kaufmännische Mitarbeitende unterstützt.