Strafanzeige
Mit Suisse ePolice Strafanzeigen online erfassen

Mit der Online-Plattform Suisse ePolice können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau Diebstähle einfach und bequem online erfassen. So können Anzeigen rund um die Uhr und ortsunabhängig bei der Polizei gemacht werden.
Suisse ePolice ist eine zentrale Meldeplattform, um Anzeigen online zu erfassen. Statt wie bisher einen Polizeiposten aufzusuchen, um den Diebstahl seines Velos zu melden, kann man dies jetzt bequem vom Computer aus erledigen. Auf Suisse ePolice kann der Verlust mithilfe eines elektronischen Formulars gemeldet werden. Das betrifft insbesondere Meldungen zu Diebstählen oder Sachschäden, bei denen der Hinweis auf einen Verursacher fehlt.
Neben Sprayereien und Velodiebstählen können auch der Verlust oder der Diebstahl eines Kontrollschildes online angezeigt werden.
Prozesse digitalisieren
Alle Meldungen, die über Suisse ePolice erfasst werden, werden automatisch an das zuständige Polizeikorps weitergeleitet. Zudem kann die Verlustmeldung als PDF heruntergeladen und als Versicherungsnachweis genutzt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer werden durch die Formulare geführt und je nach Bedarf an einen Polizeistützpunkt verwiesen. Persönliche Angaben zur Meldung werden vollständig verschlüsselt an die Polizei übermittelt.
Suisse ePolice ersetzt nicht die persönliche Anzeige auf dem Polizeistützpunkt, wenn eine schwere Straftat vorliegt oder die Täterschaft bekannt ist. Wer verdächtige Beobachtungen macht oder unmittelbar Hilfe benötigt, ruft weiterhin den Polizeinotruf 117.
Schweizweite Harmonisierung der Polizeiinformatik
Die Web-Plattform Suisse ePolice ist im Rahmen des Programms zur Harmonisierung der Schweizer Polizeiinformatik (HPI) entstanden und wird in verschiedenen Kantonen eingesetzt. HPI ist ein gemeinsames Programm des Bundes und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren der Schweiz und hat zum Ziel, die aktuelle Polizeiinformatik in der Schweiz mittel- bis langfristig zu harmonisieren. Bis jetzt (Stand Januar 2022) setzen mit dem Kanton Aargau insgesamt 16 Kantone Suisse ePolice ein.
Häufige Fragen zum Thema Strafanzeige
Wo kann eine Strafanzeige gemacht werden?
Strafanzeigen können schriftlich oder mündlich bei einem Polizeiposten der Kantonspolizei Aargau erstattet werden. Im weiteren können Anzeigen auch direkt bei der Staatsanwaltschaft schriftlich eingereicht werden.
Stützpunkte der Kantonspolizei
Strafanzeige gegen unbekannt
Wer kann Anzeige erstatten?
Jede Person ist zur Anzeigeerstattung berechtigt. Entsprechende Anzeigen können dabei schriftlich oder mündlich erfolgen.
Muss ich als Anzeigeerstatter mit Kosten rechnen?
Für das Erstatten der Anzeige muss die anzeigende Person nichts bezahlen. Vor leichtfertigen Anzeigen ist jedoch dringend abzuraten, da bei solchen Anzeigen die Kosten des Verfahrens und auch allfällige Entschädigungen dem Anzeigeerstatter auferlegt werden können.
Welche Rechte stehen dem Anzeigeerstatter im Strafverfahren zu?
Die anzeigende Person, die weder geschädigt noch Privatkläger/in ist, hat keine besonderen Verfahrensrechte. Auf Anfrage der anzeigenden Person teilt die Strafverfolgungsbehörde dieser jedoch mit, ob ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wird.
Was ist ein Privatkläger?
Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die bis zum Abschluss des Vorverfahrens ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilkläger/in zu beteiligen.
Jede geschädigte Person, die nicht schon einen Strafantrag gestellt hat, kann eine Erklärung darüber abgeben, ob sie die Verfolgung und die Bestrafung der beschuldigten Person verlangt (Strafklage) und/oder ob sie privatrechtliche Ansprüche geltend macht. Tut sie dies, gilt sie als Privatklägerschaft.
Welche Rechte habe ich als Privatkläger?
Der Privatkläger hat im Gegensatz zum Anzeigeerstatter bestimmte Verfahrensrechte. Er hat das Recht, bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte anwesend zu sein, Akten einzusehen und Rechtsmittel zu ergreifen.
Der Privatkläger trägt jedoch auch ein Kostenrisiko, wenn das Verfahren eingestellt oder die beschuldigte Person freigesprochen wird.
Was ist ein amtlicher Verteidiger?
Ein amtlicher Verteidiger ist ein Verteidiger, den der Staat dem Beschuldigten für die Verteidigung zur Verfügung stellt, wenn dieser aus finanziellen Gründen ausserstande ist, einen Anwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Neben der Bedürftigkeit wird vorausgesetzt, dass es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und dass der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre. Die Kosten für die amtliche Verteidigung sind amtliche Kosten und werden vorerst vom Staat bezahlt. Wird die beschuldigte Person verurteilt und kostenpflichtig, so kann der Staat von ihr die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückfordern, soweit dies die finanzielle Lage des Verurteilten zulässt.
Wo bekomme ich einen Strafregisterauszug?
Persönliche Strafregisterauszüge können beim Bundesamt für Justiz eingeholt werden.