Auslandtat
Eine Widerhandlung im Ausland kann zu einer zusätzlichen Massnahme in der Schweiz führen.
Wenn Sie im Ausland eine Widerhandlung begangen haben, welche in der Schweiz als mittelschwer oder schwer beurteilt wird, führt dies in der Schweiz zu einer zusätzlichen Massnahme. Für die Dauer des Entzuges gelten unterschiedliche Vorgaben, je nach Einzelfall. Die Sachbearbeitenden geben Ihnen gerne Auskunft.
Weitere Informationen können Sie hier (admin.ch)entnehmen oder dem Merkblatt zu den gesetzlichen Grundlagen (PDF, 2 Seiten, 140 KB).
Rechtliche Grundlagen
Art. 16c bis SVG Führerausweisentzug nach einer Widerhandlung im Ausland