Händlerschilder beantragen
Händlerschilder sind mit dem Buchstaben „U“ gekennzeichnet. Sie werden zusammen mit dem Kollektivfahrzeugausweis abgegeben.
Voraussetzungen
Kollektiv-Fahrzeugausweise und Händlerschilder werden nur an Betriebe abgegeben, die Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv- Fahrzeugausweises bieten und neben der Motorfahrzeughaftpflicht- auch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.
Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber hat das Recht, betriebssichere und vorschriftsgemässe Fahrzeuge zu verwenden, die nicht amtlich geprüft sind.
Ablauf
Bitte füllen Sie das Gesuch "Gesuch um Erteilung eines (weiteren) Händlerschildes / Mutationsmeldung" aus.
Fristen und Termine
keine
Rechtliche Grundlagen
- Verkehrsversicherungsverordnung Art. 22-27 und Anhang 4 (SR 741.31)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Strassenverkehrsgesetz Haftpflicht und Versicherung Art. 71 (SR 741.01)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Fahrten in Deutschland - Bundesamt für Strassen ASTRA(öffnet in einem neuen Fenster)
- Fahrten in Italien - Bundesamt für Strassen ASTRA(öffnet in einem neuen Fenster)