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Händlerschilder beantragen

Händlerschilder sind mit dem Buchstaben „U“ gekennzeichnet. Sie werden zusammen mit dem Kollektivfahrzeugausweis abgegeben.

Voraussetzungen

Kollektiv-Fahrzeugausweise und Händlerschilder werden nur an Betriebe abgegeben, die Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv- Fahrzeugausweises bieten und neben der Motorfahrzeughaftpflicht- auch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben.

Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber hat das Recht, betriebssichere und vorschriftsgemässe Fahrzeuge zu verwenden, die nicht amtlich geprüft sind.

Ablauf

Bitte füllen Sie das Gesuch "Gesuch um Erteilung eines (weiteren) Händlerschildes / Mutationsmeldung" aus.

Fristen und Termine

keine

Rechtliche Grundlagen