Unverzollte Einfuhr eines Fahrzeugs
Zollinformationen und Zollformulare
Wenn Sie das Fahrzeug unverzollt eingeführt haben, muss es ein Jahr nach Ihrer persönlichen Einreise auf Schweizer Zollkennzeichen umgemeldet werden, sofern die ausländische Zulassung und Versicherung im ersten Jahr noch gültig sind.
Unverzolltes Fahrzeug vorübergehend in der Schweiz benutzen (admin.ch)
Gebühren
Die Gebühren und Abgaben für die technische Prüfung des Fahrzeuges und die Zulassung des Fahrzeuges sind bar oder mit Karte zu bezahlen.
Anmeldung zur Fahrzeugprüfung
Für die Anmeldung zur technischen Prüfung bitten wir Sie alle nachfolgend erwähnten Dokumente einzureichen (Kopien reichen aus).
Das Prüfungsaufgebot werden wir Ihnen per Post zusenden.
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung der Fahrzeugprüfung:
- Vollständig ausgefüllte Formulare:
- Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges
- Gesuch für die Prüfung eines Fahrzeuges - Kopie der Aufenthaltsbewilligung
- ausländische Fahrzeugdokumente / Zulassungsbescheinigung
- Bewilligung vom Zollamt ein unverzolltes Fahrzeug zu verwenden (Form. 15.30 oder 15.40)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Abgas/Lärmzertifikat vom Schweizer Generalimporteur oder (COC Certificate of Conformity). Falls nicht vorhanden, beim Generalimporteur oder Markenvertreter nachfragen.
- Je nach Fahrzeug, wird ein Abgaswartungsdokument verlangt. Diesbezüglich wird Sie die technische Informationsstelle informieren.
Die Unterlagen (Kopien reichen aus) können Sie uns per E-Mail oder Post senden. Bitte nehmen Sie zur Prüfung die eingereichten Dokumente im Original mit sowie die ausländischen Kennzeichen.
Email:
- stva.technik@ag.ch
Postadresse:
- Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau
Technik
Postfach
5001 Aarau
Zulassung mit Zollschilder
Sobald das Fahrzeug die technische Prüfung bestanden hat, kann dies mit Zollkennzeichen versehen werden.
Während der Nutzungsdauer des Fahrzeuges mit dem Zollkontrollschild, darf das Fahrzeug in der Schweiz nur vom Fahrzeughalter gelenkt werden (Zollbewilligung ist immer auf den Namen einer Person ausgestellt).
Das Einziehen der ausländischen Ausweise und Kontrollschilder gemäss Artikel 115 Absatz 6 VZV entfällt, wenn ein Fahrzeug nur provisorisch (Zollschilder) zugelassen wird (Artikel 115 Absatz 7 VZV).
Benötigte Unterlagen für die Zulassung:
- Vollständig ausgefüllte Formulare:
- Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges - Kopie der Aufenthaltsbewilligung
- Original ausländische Fahrzeugdokumente / Zulassungsbescheinigung (z.B. Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
- Original-Prüfungsbericht (Form. 13.20 A)
- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Haftpflichtversicherungsgesellschaft bestellen (längstens gültig für ein Jahr jeweils auf Ende eines Monats oder maximal bis zum Ablauf der Zollbewilligung, dieser wird uns von der Versicherung elektronisch zugestellt)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Abgas/Lärmzertifikat vom Schweizer Generalimporteur oder (COC Certificate of Conformity). Falls nicht vorhanden, beim Generalimporteur oder Markenvertreter nachfragen.
- Astra-Bestätigung Fahrzeugimport (admin.ch) (ab Verzollung 1.1.2024)