CH-Aufkleber im Ausland obligatorisch
Während die im Inland verkehrenden Schweizer Fahrzeuge nicht mehr zwingend mit einem CH-Aufkleber ausgestattet sein müssen, ist der Kleber bei Fahrten ins Ausland nach wie vor obligatorisch.
Gemäss SR 741.41 - Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) (admin.ch)müssen Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, ein Landeszeichen, d.h. einen CH-Aufkleber, gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges tragen.
Dieses Landeskennzeichen muss auf dem Fahrzeug (Autos und Motorräder) sowie auf Anhängern angebracht sein.
- Diese Anforderung ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr (1968), welches die Schweiz ratifiziert hat. Dieser internationale Vertrag erlaubt es, eine unverwechselbare Staatsangehörigkeit direkt auf das Nummernschild zu integrieren, was mittlerweile bei den neuen europäischen Nummernschildern der Fall ist.
Das Gesetz sieht nur eine Grösse vor für das Landeskennzeichen CH nämlich das «grosse» Format:
- Höhe x Breite der Ellipse: 11.5 x 17.5 cm
- Höhe x Breite der Buchstaben: 8 x 4 cm
- Strichbreite: 1 cm
Die Mindestmasse
- Die Mindestmasse des Aufklebers sind im Anhang 4 der VTS genau beschrieben. Achten Sie also darauf, nicht das kleine Format des CH-Aufklebers zu benutzen. Dieses hat nach dem Gesetz keine Gültigkeit.
Wo muss er angebracht werden?
- Der CH-Aufkleber muss waagrecht zu seiner Hauptachse und gut lesbar am Heck des Fahrzeuges angebracht werden. Er muss sich in einer Höhe zwischen 0.20 m und 1.50 m befinden.
Es ist zu beachten, dass nur das Landeskennzeichen des Immatrikulationslandes Ihres Fahrzeuges angebracht werden darf.
Tipp: die magnetische Version
Wenn Sie in der Schweiz nicht mit einem solchen Kleber herumfahren möchten, entscheiden Sie sich für die magnetische Version des «CH». Vor dem Verlassen des Landes müssen Sie also einfach den magnetischen «Aufkleber», gemäss erforderlichen Normen, am Heck Ihres Fahrzeuges anbringen.
(Quelle: TCS)